Mindestsicherung: Neuberechnung beschlossen

Niederösterreich ändert die Regeln für die Berechnung der Mindestsicherung. Ein entsprechender Beschluss wurde am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung gefasst. Profitieren werden von der Neuregelung Pflegegeldbezieher.

Zurück geht die Debatte auf einen Fall, den der „Kurier“ aufzeigte und der vor allem von den Grünen heftig kritisiert wurde. Konkret geht es um eine alleinerziehende Mutter aus dem Wiener Umland. Sie bezieht für die Pflege ihrer behinderten Tochter Pflegegeld, muss jedoch die Kürzung der Mindestsicherung hinnehmen, weil Pflegegeld bislang als Einkommen gewertet wird. „Wir haben festgestellt, dass das sehr oft soziale Härtefälle nach sich zieht. Es sind nicht wahnsinnig viele Fälle, aber sie kommen vor und weil wir die Schwachen unterstützen wollen, werden wir diese Eigenmittelanrechnung ändern“, erklärte Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) im Vorfeld gegenüber noe.ORF.at.

Einstimmiger Beschluss zu erwarten

Nachdem Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Änderung bereits im Juli angekündigt hatte, wurde nun auch in der Landesregierung ein entsprechender Beschluss gefasst, auf den sich ÖVP und SPÖ bereits im Vorfeld geeinigt haben: „Wir haben hier sehr rasch Gespräche aufgenommen, als ich von Einzelfällen gehört habe“, sagte Landesrat Maurice Androsch (SPÖ). „Diese Einzelfälle machen genau diese Punkte - pflegende Angehörige, kein Einkommen, BMS-Bezieher und die Einrechnung - zum Thema und daher war es mir wichtig, rasch Gespräche zu haben und Sicherheit hinein zu bringen.“

Auch der parteifreie Landesrat Tillmann Fuchs stimmte der Änderung zu. „Wir halten die derzeitige Regelung für ungerecht. Diese Schieflage muss repariert werden, da Betroffene neben der Pflege ihrer Angehörigen keine Zeit haben, um arbeiten zu gehen.“ Die zuständigen Landesräte Schwarz und Androsch rechnen damit, dass in Niederösterreich etwa 100 Menschen von der Neuregelung der Berechnung profitieren werden. Die Mehrkosten, die auf das Land zukommen, betragen laut Androsch etwa 500.000 Euro pro Jahr.

Am Beispiel einer alleinerziehenden Mutter, die einen nahen Angehörigen pflegt, bedeutet die Änderung der sogenannten „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“: Statt bisher 437,86 Euro Mindestsicherung bekommt sie 844,46 Euro. Dazu kommen Pflegegeld (451,80), Alimente (380,00) und Familienbeihilfe (350,00), wodurch das Familieneinkommen bei 2.026,26 Euro liegt. Das sind 406,60 Euro mehr. Die Neuregelung tritt binnen weniger Tage in Kraft.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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