Vater erstochen: Sohn aus U-Haft entlassen

Jener 18-Jährige, der Anfang August in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) seinen Vater erstochen haben soll, ist am Dienstag enthaftet worden. Bei der Tatrekonstruktion erhärtete sich seine Version, in Notwehr gehandelt zu haben.

In Begleitung von Justizwachebeamten wurde der Beschuldigte am Dienstag zur Tatrekonstruktion vorgeführt, verlassen durfte er sie auf freiem Fuß. Laut dem Anwalt des 18-Jährigen, Martin Preslmayr, unterstützten alle Zeugenaussagen die Version seines Mandanten, nicht in Mordabsicht gehandelt zu haben. Seine Familie empfing den Verdächtigen mit einem Willkommensplakat. Später bestätigten sie in ihren offiziellen Aussagen, dass der Vater seine Kinder und seine Ehefrau über Jahre terrorisiert und geschlagen habe, sagte Preslmayr gegenüber noe.ORF.at.

Augenzeugen hätten zudem gesehen, wie der 59-jährige Mann kurz vor seinem Tod im Innenhof seinen Sohn attackierte. Der 18-Jährige flüchtete ins Innere, sein Vater folgte ihm in „extremster Aggression“, schilderte der Anwalt. Der Bruder seines Mandanten habe dies bei der Tatrekonstruktion bestätigt. Dort habe der junge Mann zum Messer gegriffen, um seinen Vater davon abzuhalten, weiter auf ihn einzuschlagen. „Doch der Vater ließ sich nicht abhalten und stürzte sich auf ihn“, so Preslmayr, dadurch habe sich das Messer in den Bauch des 59-Jährigen gerammt.

Mord Ebergassing Vater Messer erstochen

Monatsrevue/Thomas Lenger

Warten auf medizinisches Gutachten

Der medizinische Gutachter, der ebenfalls bei dem Termin anwesend war, bestätigte laut Preslmayr, dass es nur einen Stich gegeben habe. Auch das würde gegen eine Mordabsicht sprechen. Weiters war es der Schüler selbst, der die Einsatzkräfte verständigte. Der Beschuldigte hatte sich von der Polizei widerstandslos festnehmen lassen - mehr dazu in Vater erstochen: Anwalt spricht von Notwehr (noe.ORF.at; 5.8.2017).

Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, bestätigte gegenüber noe.ORF.at, dass nach der Tatrekonstruktion am Dienstag „keine Haftgründe“ mehr vorlägen. Der Beschuldigte wurde deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. Nun fehlt noch das abschließende medizinische Gutachten. Danach wird die Staatsanwaltschaft über eine Anklage entscheiden.