Gemeinnützige Arbeit nach Bombendrohung

Jener Handwerker, der in einem Wr. Neustädter Wettcafe mit der Explosion einer Bombe gedroht hatte, muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Im Frühjahr hatte eine ganze Serie von Bombendrohungen für Unruhe gesorgt.

Der Prozess hat nur eine der zahlreichen Bombendrohungen behandelt, die im Frühjahr in Wiener Neustadt eingegangen waren. Konkret ging es um eine Bombendrohung gegen ein Wettcafé wegen der sich ein 22-Jähriger vor Gericht verantworten musste. Der angeklagte Handwerker zeigte sich nach der Aussage einer Zeugin geständig. Dem Drohanruf sei seinen Angaben zufolge ein Konflikt am Vortag vorausgegangen.

Drohanruf wegen Streits am Vortag

Bei der Auseinandersetzung habe der junge Mann einer Freundin helfen wollen. Der Kontrahent sei ihm mit einem Teleskopschlagstock in der Hand nachgelaufen, schilderte er vor Gericht. Er wollte in dem Lokal Hilfe suchen, die ihm aber keiner gewährte. Vielmehr hob der Security-Mitarbeiter einen Pfefferspray auf, den er verloren hatte, und händigte die Dose - irrtümlich - seinem Gegner aus, der ihn damit wiederum attackierte. Daraufhin musste er sich ins Spital begeben, erzählte der Angeklagte.

Seinen Zorn auf die Angestellten des Wettlokals brachte er am folgenden Tag in einem ersten Telefonat zum Ausdruck - wenig später dann der zweite Anruf mit der lapidaren Drohung „Jetzt geht die Bombe hoch“. Was der 22-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Am Vorabend musste das Kinocenter Cine Nova wegen einer Bombendrohung evakuiert werden - mehr dazu in Bombendrohung: Kino in Wr. Neustadt evakuiert.

Weitere Bombendrohungen immer noch ungeklärt

In diesem Fall gab es noch keine Festnahme, der Täter hat sich offenbar ins Ausland abgesetzt. Er soll auch für eine ganze Reihe von ähnlichen Drohanrufen, die an Institutionen wie Bezirkshauptmannschaft und Bezirksgericht adressiert waren, verantwortlich sein. Eine Bombe fand sich allerdings nirgendwo. Hintergrund in diesen Fällen ist laut Polizei ein Sorgerechtsstreit.

Der Anklagte im aktuellen Prozess kam mit einer Diversion relativ glimpflich davon. Er muss laut dem Urteil 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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