Schnelle E-Bikes müssen angemeldet werden

Schon jedes fünfte, verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike. Die Modelle im Angebot werden immer schneller. Doch E-Bikes, bei denen sich der Motor ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h nicht abschaltet, müssen laut ÖAMTC angemeldet werden.

E-Bikes, bei denen sich der Motor über 25 Kilometer pro Stunde nicht automatisch abschaltet, sondern weiterläuft und damit höhere Geschwindigkeiten möglich macht, müssen laut ÖAMTC-Verkehrsjurist Nikolaus Authried offiziell angemeldet werden: „Wenn ich 25 km/h überschreite, müsste die Motorunterstützung aufhören. Wenn es darüber hinaus noch eine Motorunterstützung gibt, ist es im rechtlichen Sinne kein Fahrrad mehr.“

Das E-Bike ist somit wie jedes motorisierte Fahrzeug in Österreich versicherungs- und zulassungspflichtig, meint der ÖAMTC-Experte. Für den Radfahrer hat das Konsequenzen, denn damit ändern sich im Straßenverkehr viele Vorschriften: Der Fahrer braucht etwa einen Führerschein, muss ein Verbandszeug mitführen und die Helmpflicht beachten. Außerdem darf man nicht mehr gegen die Einbahn fahren.

Kontrolle sei laut Polizei schwierig

Zudem könnte bei einem Unfall, an dem der Lenker die Schuld trägt, die Versicherung wegen zu hoher Geschwindigkeit aussteigen. Eine Kontrolle dieser gesetzlichen Regelungen sei in der Praxis jedoch schwierig, heißt es bei der Polizei. Denn optisch könne man gewöhnliche Fahrräder von den betroffenen E-Bikes nicht unterscheiden.

Ob ein E-Bike tatsächlich als Moped angemeldet werden kann, sehen manche Händler skeptisch. Denn laut Gesetz ist ein Moped als selbstfahrend definiert, sagt Florian Woracek, Geschäftsführer des Fahrradshops Red Plates in St. Pölten: „Ein Fahrrad, bei dem man ständig mittreten muss, kann aber nicht selbstfahrend sein.“

Händler: „Die Hände von solchen E-Bikes lassen“

Dennoch rät Woracek seinen Kunden, diese leistungsstarken E-Bikes vorerst nicht zu kaufen: „Aus meiner Sicht ist es ein Graubereich. Keiner weiß, wie das Gesetz ausgelegt wird. Wie soll sich der Polizist auf der Straße auskennen, wenn sich schon der Gesetzgeber nicht auskennt, und dann bekommt man deshalb vielleicht noch zu Unrecht eine Strafe. Momentan würde ich deshalb die Hände davon lassen.“

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