Verhüllungsverbot: Bisher zwei Anzeigen

In Niederösterreich setzt die Polizei bei der Durchsetzung des Anti-Verhüllungsgesetzes vor allem auf Kommunikation und schreitet „besonnen“ ein, wie es von der Landespolizeidirektion heißt. Dennoch gab es schon zwei Anzeigen.

Mit Kommunikation will die Polizei Verständnis für das Anti-Verhüllungsgesetz schaffen, sagt Polizeisprecher Johann Baumschlager. Das Gesetz habe die Integration zum Ziel, daher würden die Beamten „besonnen einschreiten“. Dennoch wollen sich manche Personen nicht an das Gesetz halten, wie zum Beispiel eine Frau in St. Pölten. Sie wurde bereits zweimal angezeigt, weil sie eine Burka trug.

Folder Flughafen Verhüllungsverbot

ORF / Laufer

Die Polizei informiert über das Verbot der Gesichtsverhüllung

Bei Weigerung droht Festnahme

Nach Angaben der Polizei würde die Frau die Burka aus religiösen Gründen tragen, daher weigere sie sich das Gesicht zu zeigen. Wird jemand mit einer Verhüllung erwischt, droht eine Strafe von bis zu 150 Euro. Verweigert eine Person auch nach mehrmaligem Ermahnen und Informieren der Polizei die Verhüllung abzunehmen, kann es sogar zu einer Festnahme kommen.

Zeigt sich die Person aber einsichtig und nimmt die Verhüllung ab, kommt sie mit einer Abmahnung davon. So erging es zwei Personen am Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha). Fluggäste, die aus Ländern kommen, in denen Frauen ihr Gesicht verhüllen, werden bereits am Abflughafen über das Verbot informiert. Am Flughafen Schwechat gab es laut Polizei bisher zwei Abmahnungen in Zusammenhang mit dem Verhüllungsverbot.

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