Wahllokale und Vorzugsstimmen: So wird gewählt

1,3 Millionen Niederösterreicher sind bei der Nationalratswahl am Sonntag wahlberechtigt. Jeder von ihnen hat vier Stimmen. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind je nach Ort verschieden. noe.ORF.at hat die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Der Wahlsonntag am 15. Oktober dauert von 6.00 bis 17.00 Uhr. Um 6.00 Uhr öffnen also die ersten Wahllokale, um 17.00 Uhr schließen die letzten. Die maximale Wahlzeit wird in Niederösterreich allerdings nur in Hennersdorf (Bezirk Mödling), Wolfsgraben (Bezirk St. Pölten)und in Krems ausgenützt - in der Statutarstadt wird am Sonntag auch der Gemeinderat gewählt.

Öffnungszeiten aller Wahllokale

Hier finden Sie alle Wahllokale inklusive der Adressen und Öffnungszeiten für die Nationalratswahl 2017: www.bmi.gv.at

In den meisten Gemeinden öffnen die Wahllokale erst um 7.00 Uhr beziehungsweise um 8.00 Uhr - österreichweit die häufigsten Öffnungszeiten. Wie lange die Wahllokale geöffnet haben, ist ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, in der Landeshauptstadt St. Pölten etwa ist bis 16.00 Uhr Zeit.

Wann Ihr Wahllokal geöffnet hat, können Sie der „Amtlichen Wahlinformation“, die Sie per Post erhalten haben, entnehmen, Sie erfahren das aber auch bei Ihrer Gemeinde oder auf der Homepage des Innenministeriums.

Wahlkarten bis Samstag 9.00 Uhr zur Post bringen

Wer sich aus den verschiedensten Gründen für die Wahl mit einer Wahlkarte entschieden hat und diese rechtzeitig beantragt, aber noch nicht abgeschickt beziehungsweise abgegeben hat, sollte sich beeilen. Das Kuvert muss bis Sonntag um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Will man seine Wahlkarte per Post schicken, muss sie deshalb bis spätestens am Samstag um 9.00 Uhr im Postkasten liegen. Die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und stellt die Wahlkarten rechtzeitig zu.

Wenn man die Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Postkasten geworfen hat, gibt es noch die Möglichkeit, sie selbst oder per Boten direkt bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben - am Samstag und am Sonntag - oder am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich zu bringen.

Möchte man seine Stimme lediglich in einem „fremden“ Wahllokal abgeben, braucht man dazu ebenfalls eine Wahlkarte, die man bis Freitag beantragen konnte. In jeder Gemeinde gibt es zumindest ein Wahllokal, das Wahlkarten annimmt. Diese tauscht der Wahlleiter dann gegen einen Stimmzettel, den man in der Wahlzelle ausfüllt und in die Wahlurne wirft. In diesem Fall sollte nicht die eidesstattliche Erklärung unterschrieben werden, denn mit Unterschrift gilt die Wahlkarte als Briefwahl-Stimme.

Kreativität ist erlaubt, Stimmensplitting verboten

Wähler dürfen in Österreich bei der Stimmabgabe durchaus kreativ sein. So ist nicht nur das klassische „Kreuzerl“ am Stimmzettel erlaubt, sondern auch Hakerl, Stricherl, Herzerl, Einkreisen, Durchstreichen, Draufschreiben etc. Das einzig Wichtige: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Das heißt, die Wahlbehörde muss klar erkennen können, welche Partei man im Nationalrat sehen will und allenfalls welchem Kandidaten man eine Vorzugsstimme gibt.

Stimmzettel

APA/Helmut Fohringer

Bei der Vergabe der Vorzugsstimmen gilt es allerdings einiges zu beachten. Jeder Wahlberechtigte kann am Sonntag drei Vorzugsstimmen vergeben - für eine Person auf dem Bundeswahlvorschlag, eine aus dem Landeswahlkreis und eine aus dem Regionalwahlkreis. Gültig sind diese Vorzugsstimmen allerdings nur, wenn die bevorzugten Personen alle der gewählten Partei angehören. Stimmensplitting ist in Österreich nämlich verboten! Andernfalls gilt die Stimme für die gewählte Partei, die Vorzugsstimmen sind ungültig.

So werden Vorzugsstimmen richtig vergeben

„Mustergültig“ ist ein Stimmzettel mit zwei Kreuzen und zwei mit dem Namen oder der Nummer der eingetragenen Vorzugs-Kandidaten: Die Partei wird im Kreis unter der Kurzbezeichnung angekreuzt, der Vorzugsstimmen-Kandidat im Regionalwahlkreis bekommt ein Kreuz im Kreis links von seinem Namen. Um einem Kandidaten des Bundeswahlvorschlags oder einem Landeskandidaten seine Vorzugsstimme zu geben, muss der Name und/oder die Reihungsnummer des jeweiligen Kandidaten in die entsprechende Zeile eingetragen werden.

Nationalratswahl leicht erklärt

Alle Informationen zur Nationalratswahl - etwa wie Sie Ihre Stimme abgeben oder wie das Ergebnis ermittelt wird - finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums unter www.bmi.gv.at

Achtung: Werden auf einer Ebene zwei oder mehr Vorzugsstimmen vergeben, sind alle Vorzugsstimmen ungültig - und auch der Stimmzettel, wenn nicht eine Partei angekreuzt ist. Vorsicht ist auch beim Eintragen von Bundes- und Landes-Vorzugskandidaten geboten: Steht der Name irrtümlich in der falschen Partei-Spalte, ist die Vorzugsstimme ungültig. Und wenn es mehrere Kandidaten mit dem gleichen Nachnamen gibt, ist die Vorzugsstimme nur gültig, wenn erkennbar ist, wer gemeint ist - also Vorname, Reihungsziffer, Geburtsjahr, Beruf oder Adresse dabei stehen.

Ungültig sind auch leere Wahlkuverts - oder mehrere amtliche Stimmzettel in einem Wahlkuvert. Sie zählen alle zusammen als eine ungültige Stimme. Wird keine Partei angekreuzt, aber Vorzugsstimmen an Kandidaten verschiedener Parteien vergeben, ist der Wählerwille nicht klar erkennbar - also ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Ungültig ist eine Stimme auch dann, wenn sie auf einem „falschen“ Stimmzettel abgegeben wurde - also auf einem Stimmzettel aus einem anderen Regionalwahlkreis, von einer früheren Wahl oder natürlich auch auf einem gefälschten Stimmzettel.

Das passiert mit Ihrer Vorzugsstimme

Ziel der Wahl mit Vorzugsstimmen, die 1971 als „Wahlpunkte“ eingeführt und 1992 zum jetzigen Modell umgewandelt wurden, ist es, dass die Wähler Personen, die sie besonders schätzen, zu einem Mandat verhelfen können - denn prinzipiell entscheiden die Parteien, wer Abgeordneter wird. Dies passiert mit den vor dem Urnengang eingereichten Listen. Die Mandate werden nach der Wahl strikt nach deren Reihenfolge verteilt. Es sei denn, ein weiter hinten stehender Kandidat bekommt genug Vorzugsstimmen.

Kreuz am Wahlzettel

APA/Roland Schlager

Die Hürden für diese Vorreihung sind allerdings relativ hoch, auch wenn sie schon mehrfach (zuletzt vor der Wahl 2013) heruntergesetzt wurden: Im Bund sind sieben Prozent der Stimmen nötig, die die Partei erhalten hat, in den Ländern zehn Prozent und im Regionalwahlkreis 14 Prozent, gibt die Nationalratswahlordnung vor. Erreicht ein Kandidat diese Hürde, wird er auf Platz 1 der Liste gereiht - wenn nicht ein anderer Kandidat noch mehr Vorzugsstimmen hat.

Die ÖVP machte es ihren Kandidaten heuer leichter: Für ÖVP-Kandidaten gilt nur die halbe Hürde - in Niederösterreich wurde diese von der Partei überhaupt abgeschafft. Die Mandate werden nach der Zahl der erreichten Vorzugsstimmen verteilt. Das ist allerdings nur eine parteiinterne Vereinbarung und rechtlich nicht durchsetzbar. Die Kandidaten - denen die Wahlbehörde ja die Mandate nach der Liste zuteilt - mussten alle vorbeugend Verzichtserklärungen unterscheiden.

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