Steuernachzahlung in Millionenhöhe

Die Marktgemeinde Guntramsdorf (Bezirk Mödling) muss 1,3 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Grund ist laut Gemeinde die falsche Beratung durch ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen im Jahr 2014.

Um ihre Bankkredite zu reduzieren, entschied sich die Gemeinde Guntramsdorf im Jahr 2014 dazu, Gemeindeanleihen auszugeben. Dabei ließ man sich von einem Wiener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen beraten. Dieses hat laut einem Sprecher der Gemeinde dazu geraten, eine gemeindeeigene Gesellschaft zu gründen. Der Gesellschaft wurden daraufhin die Eigentums- und Baurechte für Gemeindeimmobilien übertragen, die für die Besicherung der Anleihen notwendig waren.

Weil die Gesellschaft ebenfalls im Eigentum der Gemeinde ist, ging man offenbar davon aus, dass keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden muss. In einer Aussendung der Gemeinde von Freitag heißt es dazu, dass die Beratungsfirma als Entwickler der Gemeindeanleihe der Marktgemeinde Guntramsdorf „die vermeintliche Grunderwerbsteuerbefreiung als besonderen Vorteil der Anleihe zur Umschuldung und Finanzierung von Infrastrukturprojekten empfohlen und angepriesen“ habe.

Drei Jahre Streit über Grunderwerbsteuer

Die Frage der Grunderwerbsteuerpflicht ging laut Gemeinde in den vergangenen drei Jahren bis zum Bundesfinanzgericht. „Anfang Oktober 2017 hat dieses Gericht entschieden, dass im Zusammenhang mit der Besicherung der Gemeinde-Anleihe durch Gemeinde-Immobilien - trotz anderer Bewerbung und Bewertung des Modells [...] - Grunderwerbsteuerpflicht für die Marktgemeinde Guntramsdorf und eine gemeindeeigene Gesellschaft besteht“, heißt es in der Aussendung. Die Gemeinde beziehungsweise die Gesellschaft müssen daher 1,3 Millionen Euro an Steuern nachzahlen.

Die Summe sei von der Gemeinde „in Vorsorge und weiser Voraussicht“, wie Bürgermeister Robert Weber (SPÖ) betonte, frühzeitig aus den Einnahmen der Gemeindeanleihe zurückgestellt worden. Sie könne daher „sofort beglichen werden“. Grundsätzlich würden laut einem Sprecher der Gemeinde die Berater für die offenbar falsche Beratung haften. Diese Haftung erstreckt sich laut ursprünglichem Vertrag allerdings nur über drei Jahre. Weil das Verfahren so lange gedauert hatte, habe die Gemeinde bereits im Juni vorsorglich eine Feststellungsklage gegen die Beratungsfirma eingebracht, heißt es.

„Werden Schadenersatzansprüche geltend machen“

Damit sollte laut Aussendung sichergestellt werden, dass allfällige Schadenersatzpflichten „trotz der langen Verfahrensdauer nicht verjähren“. Das Verfahren beim Handelsgericht Wien laufe, werde aber erst im kommenden Jahr, nach Zeugeneinvernahmen, weiterverhandelt werden.

Der Aussendung der Gemeinde zufolge waren Guntramsdorf 2014 aus dem auf 30 Jahre angelegten Anleihegeschäft etwa 30 Mio. Euro an Finanzmitteln zugeflossen, die zur Auflösung von langfristigen Verbindlichkeiten verwendet wurden.

Der Bürgermeister, der seit 2015 im Amt ist, wies am Freitag auch darauf hin, dass er seither, „auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, alle offenen Fragen rund um das Zustandekommen der Gemeindeanleihe klären“ lasse. „Wir werden unsere Schadenersatzansprüche mit aller Kraft geltend machen.“ Der Marktgemeinde dürfe aus Beraterfehlern kein finanzieller Schaden entstehen, so Weber.