Handys im Gefängnis verkauft: Beamter schuldig

15 Monate bedingt lautet das nicht rechtskräftige Urteil für einen 31-jährigen ehemaligen Justizwachebeamten, der an Häftlinge in Krems-Stein Handys verkauft haben soll. Seine Frau und zwei Insassen wurden ebenfalls verurteilt.

Der Angeklagte wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Vergehens nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen. Da der Mann und seine Frau beide erstmals in Konflikt mit dem Gesetz geraten waren, reiche eine bedingte Freiheitsstrafe aus, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Der Mann war auch wegen des Besitzes unerlaubter Expansivmunition angeklagt. In diesem Punkt wurde er freigesprochen. Wenn er Munition in einem Waffengeschäft kaufe, müsse er davon ausgehen, dass diese zulässig sei, führte der Richter dazu aus.

Zwei Häftlinge wegen Anstiftung verurteilt

Der Erstangeklagte habe ein Handy für einen 29-jährigen Häftling in die Justizanstalt hineingebracht. Er sei auch aufgefordert worden, weitere drei Mobiltelefone zu beschaffen, was er nicht mehr gemacht habe, sagte der Richter. Der Insasse wurde als Bestimmungstäter und auch wegen Verleumdung zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Für einen 47-jährigen Häftling habe der ehemalige Beamte zum Teil bestimmte Modelle „auf Bestellung“ besorgt, der Strafgefangene wurde als Beitrags- und Bestimmungstäter schuldig gesprochen. Der Schöffensenat konnte zudem nicht annehmen, dass die Drittangeklagte nicht wusste, wofür diese Handys sind. Das Urteil: ein Jahr unbedingte Haft.

„Rücksichtslose“ Taten gefährdeten Sicherheit

„Der Sachverhalt ist absolut klar“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Dass die 38-Jährige vom Schmuggel nichts gewusst haben soll, sei eine „reine Schutzbehauptung“ und „unglaubwürdig“. Das System und die Sicherheit in den Haftanstalten funktionierten nur, wenn man sich auf die Justizwachebeamten verlassen könne. Die Taten des 31-Jährigen würden von „Rücksichtslosigkeit“ zeugen, sie hätten die Sicherheit außen und auch seiner Kollegen gefährdet.

Der Rechtsanwalt des 31-Jährigen sagte, sein Mandant sei so weit „brainwashed“, dass er glaube, eine gute Tat zu tun, wenn er Handys hineinschmuggelt. Er habe nicht erkannt, was er anrichtet, und sei „vernebelt und liebevoll eingelullt“ vom 47-Jährigen gewesen. Der Verteidiger ersuchte - wie auch der Rechtsbeistand des 47-Jährigen - um eine milde Strafe. Der Anwalt der Ehefrau des Erstangeklagten verwies erneut darauf, dass die 38-Jährige nicht gewusst habe, dass die Handys für Häftlinge bestimmt waren. Der Verteidiger des 29-Jährigen beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten.

Angeklagter: „Habe einen Riesenfehler gemacht“

„Ich habe einen Riesenfehler gemacht“, sagte der 31-Jährige in seinen Schlussworten. Wenn er die Möglichkeit bekomme, „möchte ich eher im medizinischen Bereich tätig werden“. Auch der 47-Jährige räumte vor der Urteilsberatung erneut ein, etwas falsch gemacht zu haben.

Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung die Geständnisse des 31-Jährigen und des 47-Jährigen sowie der bisher ordentliche Lebenswandel des Erstangeklagten und seiner Ehefrau aus. Erschwerend kam bei dem 31-Jährigen u. a. der mehrfache Amtsmissbrauch hinzu. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.