Feste: Wirte kritisieren VfGH-Erkenntnis

Die Gastronomie übt Kritik an Zeltfesten, die von politischen Parteien veranstaltet werden. Zum Unmut der Wirte stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aber klar, dass eine rechtliche Bevorzugung von Parteien dabei in Ordnung sei.

Bei der Veranstaltung von Festen genießen politische Parteien - genauso wie Feuerwehren - steuerrechtliche und gewerberechtliche Privilegien: Politische Parteien sind laut Wirtschaftskammer aus der Gewerbeordnung ausgenommen, somit brauchen sie keine eigene Ausschanklizenz oder Betriebsanlagengenehmigungen, wie es bei Gastronomiebetrieben vorgeschrieben ist. Der finanzielle Gewinn bis 15.000 Euro ist zudem steuerfrei.

Außerdem muss der Gewinn nicht für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden, sondern kann etwa auch für Wahlwerbung genutzt werden. „Und das, obwohl Österreich mit etwa 200 Millionen Euro pro Jahr ohnehin bereits die europaweit höchste direkte Parteienförderung aus Steuergeldern hat“, kritisiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte deshalb dagegen.

VfGH: Nachteile für Gastwirte gering

In dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes heißt es jedoch, dass das öffentliche Interesse an Aktivitäten von politischen Parteien - inklusive ihnen nahestehender Vorfeldorganisationen - so wichtig einzuschätzen sei, dass damit eine unfaire Konkurrenzierung gegenüber den Gastwirten gerechtfertigt sei. Die Nachteile für Gastwirte seien im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von Parteien gering und damit in Kauf zu nehmen.

Pulker bezeichnet das Erkenntnis hingegen als enttäuschend, weil es an der Realität vorbeigehe: „Zeltfeste von Parteien und ähnliche Events sind selbstverständlich massiv wettbewerbsverzerrend. Es ist absolut unverständlich, warum hier parteipolitische Interessen über den fairen Wettbewerb gestellt werden.“

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