Fünf Jahre Haft nach Schüsse auf Bekannten

Ein 47-jähriger Mann ist am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll einen Bekannten im Streit angeschossen haben. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf versuchten Mord.

Zu dem Vorfall kam es im Jänner. Damals dürften die beiden Männer in einer Werkstatt in Wiener Neustadt in Streit geraten sein - mehr dazu in Mordversuch: 46-Jähriger festgenommen (noe.ORF.at; 19.1.2107). Die Auseinandersetzung eskalierte, der 47-Jährige soll zur Waffe gegriffen haben und den 34-Jährigen am Unterarm getroffen haben. Der Mann soll fünf Schüsse abgegeben haben. Die Anklage hatte deshalb auf versuchten Mord gelautet, der Schuldspruch erfolgte aber wegen schwerer Nötigung und absichtlich schwerer Körperverletzung.

Angeklagter schoss fünf Mal

Der Angeklagte ist ein unbescholtener Vater dreier minderjähriger Kinder und hatte sich nach krankheitsbedingter Pensionierung etwas dazuverdienen wollen, um finanziell über die Runden zu kommen, wie er zum Prozessauftakt im Oktober angab. Bei der Auseinandersetzung ging es um die Bezahlung von Arbeiten. Eine Tötungsabsicht bestritt er - er habe aus Angst vor dem „Tobenden“ zum Revolver gegriffen und an ihm vorbeigeschossen, um ihn aus der Hütte zu drängen.

Als der 34-Jährige dann wenig später noch einmal zurückkam und von draußen gegen die Tür schlug, zielte der Angeklagte auf dessen Hand. Dem Gutachten zufolge ging das Projektil durch die mit Holzplatten verkleidete Glastür hindurch, 25 Zentimeter am Kopf des 34-Jährigen vorbei. Das Opfer schilderte am Dienstag im Zeugenstand den Vorfall aus seiner Sicht.

34-Jähriger fürchtete um sein Leben

Der Zeuge sprach von einer „leichten“ Diskussion und bestritt, im Zorn ein Fernsehgerät in der Werkstatt umgeworfen zu haben. Plötzlich sei der 47-Jährige aufgesprungen, habe den Revolver gezogen und an ihm vorbeigeschossen. „Ich dachte zuerst ja gar nicht, dass die Waffe scharf ist“, schilderte der Zeuge. Als das Ganze eskalierte und er aus dem Raum geschubst wurde, habe der 47-Jährige noch drei Mal in die Luft geschossen und ihn am Unterarm getroffen. „Es war ein Riesenglück, dass er mich nicht erschossen hat“, sagte der Mann.

Die Geschworenen hatten sich bei dem Prozess mit einer Reihe von Fragen - von Mordversuch über Nötigung und Körperverletzung, - auseinanderzusetzen. Dementsprechend nahm die um 14.30 Uhr begonnene Beratung geraume Zeit in Anspruch. Der Mann wurde von dem Geschworenensenat wegen Vergehens nach dem Waffengesetz und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Links: