Landtagswahl: Fristen und Neuerungen

Nach der vorzeitigen Auflösung des niederösterreichischen Landtags ist der offizielle Weg bis zur Wahl am 28. Jänner 2018 vorgegeben. Nun gilt es für Parteien und Wähler, Fristen und Neuerungen zu beachten.

Am vergangenen Donnerstag beschloss der Landtag in seiner Sitzung in St. Pölten die vorzeitige Auflösung. Landtagspräsident Hans Penz appellierte an die Fraktionen, einen fairen Wahlkampf zu führen - mehr dazu in NÖ Landtag beschloss vorzeitige Auflösung (noe.ORF.at; 16.11.2017).

Für Wahlvorschlag bis 22. Dezember Zeit

Parteien und Listen, die am 28. Jänner 2018 zur Wahl antreten wollen, müssen bis zum 22. Dezember um 13.00 Uhr bei der Landeswahlbehörde einen Wahlvorschlag einreichen. Dieser muss von mindestens drei aktuellen Landtagsabgeordneten unterschrieben sein oder mindestens 1.000 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten beinhalten - 50 pro Bezirk.

Die auffälligste Änderung ist bei der kommenden Wahl die neue Wählerevidenz. Zweitwohnsitzer dürfen erstmals nicht mehr automatisch wählen. Daher haben die Gemeinden 250.000 Zweitwohnsitzer angeschrieben, um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für einen ordentlichen Wohnsitz erfüllen - mehr dazu in Frist für Zweitwohnsitzer endet (noe.ORF.at; 26.9.2017).

Neu ist in der Vorwahlzeit auch eine Wahlkampfkostenobergrenze. So darf jede Partei bis zur Wahl höchstens sechs Millionen Euro ausgeben - mehr dazu in Neue Wahlkampfkosten-Obergrenze beschlossen (noe.ORF.at; 24.2.2017).

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