Gesetzesänderung für Baumbesitzer gefordert
Sturm, Gewitter und Schneebruch haben in den letzten Jahren regelmäßig Bäume umstürzen lassen. Oftmals wurden darunter parkende Autos beschädigt, mitunter auch Personen verletzt oder sogar getötet. Das Gesetz sieht in so einem Fall vor, dass der Besitzer des Grundstückes, auf dem der Baum steht, haftbar gemacht werden kann.
Feuerwehr Krems / Flessl
Vor allem für Gemeinden kann diese Bestimmung aber einen enormen Mehraufwand bedeuten. Denn der einzige Weg, aus der Haftung entlassen zu werden, ist der Nachweis, alles unternommen zu haben, um die Gefahr abzuwenden.
Hansmann: „Nur Verlierer bei aktueller Gesetzeslage“
Dieser Nachweis ist aber in der Praxis schwierig bis unmöglich, kritisiert Umweltanwalt Thomas Hansmann: „Die Praxis sieht so aus, dass in großem Ausmaß Baumschnittarbeiten durchgeführt werden und Bäume entfernt werden. Und zum Beispiel bei Planungen von neuen Plätzen kommen Bäume gar nicht mehr vor.“
Die aktuelle Gesetzesregelung brächte laut Umweltanwaltschaft nur Verlierer hervor: „Es leiden sehr viele Interessensgruppen darunter: die Land- und Forstwirtschaft genauso wie die Gemeinden, die hohe Kosten für Baumschnittmaßnahmen haben, die gar nicht erforderlich wären, sowie der Naturschutz, die Menschen, die bei Bäume Erholung suchen, und natürlich auch das Klima“, sagt Umweltanwalt Hansmann.
ORF
„Nachweis der Pflichterfüllung muss ausreichen“
In der Landeshauptstadt stehen derzeit etwa 13.000 Bäume. Nach einem schweren Unglück im Jahr 2008, bei dem eine Frau ums Leben kam, wurden alle Bäume in einem Kataster registriert und werden von sogenannten Baumdoktoren regelmäßig kontrolliert. Damit werde auch die Haftungsfrage ausgelagert, berichtet der stellvertretende Leiter der Stadtgärtnerei St. Pölten, Klaus Müller. Dieser Punkt sei vor allem für die Mitarbeiter der Stadtgärtnerei wesentlich. Doch auch die Kosten spielen eine Rolle, berichtet Müller - etwa 15 Prozent des Personals und ein Viertel des Budgets seien für die Kontrolle der Bäume notwendig, rechnet er vor.
Österreichs Umweltanwälte pochen deshalb auf eine Gesetzesänderung. Thomas Hansmann fordert, dass der Nachweis einer jährlichen Kontrolle und der Pflichterfüllung bei der Beseitigung von Mängeln ausreichen müsse, um den Eigentümer aus der Haftung zu entlassen. Hansmann richtet sich mit seiner Forderung an die künftige Bundesregierung, da es sich bei den entsprechenden Gesetzen um Bundesgesetze handelt.
Links:
- Sturm: Straßen gesperrt, Flüge verzögert (noe.ORF.at; 29.10.2017)
- Sturmtief „Axel“ verursachte Schäden (noe.ORF.at; 4.1.2017)
- Umweltanwaltschaft NÖ