Nach Suizid: Land prüft Obsorge-Situation

Aufgrund des Suizids eines elfjährigen Flüchtlings in Baden hat das Land NÖ eine Erhebung der Obsorge-Situation in allen Bezirken und Magistraten beauftragt. Ein Ergebnis werde in rund drei Wochen vorliegen, hieß es am Donnerstag.

Konkret soll die Obsorge-Situation im Hinblick auf minderjährige Fremde, die mit erwachsenen Bezugspersonen, aber ohne Eltern nach Niederösterreich kommen, erhoben werden, hieß es in einer Stellungnahme der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich. Ein Ergebnis soll parallel zum derzeit laufenden Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in rund drei Wochen vorliegen.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen.

Die Erhebung wurde vom Leiter der Gruppe Gesundheit und Soziales, Otto Huber, in Auftrag gegeben, hieß es in der Aussendung. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die Obsorge nach österreichischem Recht zunächst immer an Verwandte oder geeignete nahestehende Personen zu übertragen sei. Nur in Ermangelung solcher Personen sei die Kinder-und Jugendhilfe zu betrauen. Dazu gebe es auch eine aktuelle höchstgerichtliche Judikatur. „Die Entscheidung darüber, wie auch im konkreten tragischen Fall, treffen immer die Gerichte nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, wo im Regelfall die Kinder- und Jugendhilfe einbezogen wird“, wurde mitgeteilt.

Kinder- und Jugendhilfe überprüft Einzelfälle

„Kommen minderjährige Kinder und Jugendliche mit ihren volljährigen Geschwistern (Onkel/Tante) in eine Unterkunft in Niederösterreich, so prüft die Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich und mit großer Verantwortung in jedem Einzelfall, ob diese älteren Geschwister dazu in der Lage sind, die Obsorge für die Kinder zu übernehmen“, hieß es weiter in der Stellungnahme.

Mit der Thematik befasse sich aktuell auch eine Expertengruppe unter Federführung des Justizministeriums gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend und dem Innenministerium unter Beteiligung von Vertretern aller Bundesländer. Ziel sei dabei, eine Anpassung der Gesetzeslage (ABGB) an die aktuelle Migrationsthematik vorzuschlagen.

Schnabl: „Tragisches Ereignis bedarf Aufklärung“

Am Donnerstag meldete sich erstmals nach dem tragischen Vorfall der politisch zuständige Landesrat Franz Schnabl (SPÖ) in einer schriftlichen Stellungnahme zu Wort. „Dieses tragische Ereignis bedarf erstmal voller Aufklärung der Hintergründe - derzeit laufen sowohl behördliche Ermittlungsverfahren, als auch die Untersuchung der Volksanwaltschaft, die wir selbstverständlich nach Kräften unterstützen", so Schnabl. „Diesen gilt es nicht vorzugreifen, sondern die Ergebnisse dieser im Anschluss zu bewerten und fundierte Ableitungen zu treffen.“

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