Umweltbundesamt-Chef: „Übersiedlung denkbar“

Der Geschäftsführer des Umweltbundesamtes, Georg Rebernig, hält eine Übersiedlung seiner Behörde von Wien nach Klosterneuburg für „denkbar“. Entscheidend seien ein geeignetes Gebäude und eine gute Anbindung.

Seit der Ankündigung von Umweltminister Andrä Rupprechter und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP), das Umweltbundesamtes von Wien nach Klosterneuburg (Bezirk Tulln) zu übersiedeln, reißen die Diskussionen darüber nicht ab. Wien bot 13 alternative Standorte in der Bundeshauptstadt an und auch die Belegschaft sprach sich gegen eine Übersiedlung aus - mehr dazu in Umweltbundesamt: Wien bietet 13 Standorte an (wien.ORF.at; 13.11.2017).

Rupprechter beharrte jedoch auf der Übersiedlung und verwies auf eine bereits mit Niederösterreich unterzeichnete Vereinbarung. Rebernig, erklärte nun im Gespräch mit der APA, wenn man ein modernes, funktionales Gebäude im Eigentum und eine Anbindung an das hochrangige, öffentliche Verkehrsnetz bekomme, sei eine gute Lösung möglich.

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Umweltbundesamt/Bernhard Gröger

Die Zentrale des Umweltbundesamtes, derzeit an der Spittelauer Lände in Wien beheimatet

Zu den Übersiedlungskosten von rund 46 Millionen Euro stellte Rebernig gegenüber der APA fest, dass das Umweltbundesamt derzeit auf vier Standorte in Wien aufgeteilt sei. Das Zentralgebäude an der Spittelauer Lände sei sanierungsbedürftig. Der Bund habe sich zu einem finanziellen Beitrag von 25 Mio. Euro und das Land Niederösterreich von zwölf Mio. Euro bereit erklärt.

Rebernig: „Langfristig Kosten sparen“

„Diese 37 Millionen sind eine wirklich maßgebliche Summe“, betonte der Geschäftsführer. Derzeit zahle die Behörde Miet- und Betriebskosten in Höhe von 2,8 Mio. Euro pro Jahr. Nun sei ein modernes, funktionales Gebäude im Eigentum möglich und machbar, damit könne man langfristig Kosten sparen. Wichtig ist Rebernig auch eine Anbindung an das hochrangige, öffentliche Verkehrsnetz. Das sei in Klosterneuburg möglich, weil der Bürgermeister einen Standort möglichst nahe an einer Schnellbahnstation zugesagt habe.

Rebernig versucht auch, auf die Bedenken und Wünsche seiner Belegschaft einzugehen. Es sei ihm bewusst, dass den Mitarbeitern die längere Anfahrt nach Klosterneuburg Sorgen mache. Deshalb habe man begonnen, gemeinsam mit den Kollegen „einen Prozess aufzusetzen“. So soll es etwa für die ersten fünf bis zehn Jahre eine Unterstützung für die längere Wegzeit und die erhöhten Fahrtkosten geben. Auch die Möglichkeit von Telearbeit werde geprüft.

Einbindung von Mitarbeitern zugesichert

Die von der Belegschaft geforderte Einbindung in die Entscheidungen sichert der Geschäftsführer nicht nur zu, er hält sie auch für notwendig. Für die konkrete Ausgestaltung, etwa für das Raum- und Funktionskonzept, brauche man den Input der Kollegen. Und zu dem von der Belegschaft geforderten „zentralen Standort“ schlägt Rebernig vor, zumindest einen Raum auch in Wien für Besprechungen oder sonstige Arbeiten vorzuhalten.

Auch Rupprechter hatte zuletzt die Möglichkeit ins Spiel gebracht, ein kleines „Headquarter“ in Wien zu belassen, die Mehrheit der rund 500 Mitarbeiter aber nach Klosterneuburg zu übersiedeln. Damit könnte er das Umweltkontrollgesetz umgehen, das in § 5 Wien als Sitz für das Umweltbundesamt vorsieht. Der Geschäftsführer wollte sich dazu nicht konkret äußern, er erklärte nur, der Standortwechsel werde erst in fünf bis sechs Jahren tatsächlich vollzogen, und erst dann sei diese Frage bzw. eine etwaige Gesetzesänderung zu klären.

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