Anstiftung zum Mord: 18 Jahre Haft

Wegen versuchter Anstiftung zum Mord wurde am Montag im Landesgericht St. Pölten ein 60-jähriger Häftling zu 18 Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Brief den Auftrag, zwei Männer umbringen zu lassen.

Der 60jährige bekannte sich am Montag vor Gericht nicht schuldig. Er behauptete, das Schreiben sei nur vorgetäuscht gewesen, um die Justiz auf die beide Männer aufmerksam zu machen. Der Brief mit dem Auftrag zum Mord ging an die Ehefrau des Angeklagten. Sie sollte das Schreiben an einen serbischen Staatsbürger weiterleiten, der die Morde - laut Anklage - ausführen sollte.

„Alles nur vorgetäuscht“, sagten der 60-jährige Angeklagte und seine Frau beim Prozess. Es sei nie darum gegangen, jemandem etwas anzutun. Seinen Angaben zufolge wollte er die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die beiden - im Brief erwähnten - Männer motivieren. Auch Telefonate zwischen ihm und seiner Frau, in der etwa Sätze fielen wie „Dass ich die zwei nicht kaltgemacht habe, werde ich nachholen“, seien nur „gestellt“ gewesen, sagte der 60-Jährige.

Angeklagte sitzt seit 2014 in Haft

Der Angeklagte wurde 2014 wegen Einbruchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, sitzt derzeit in der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich in Haft und macht laut eigenen Angaben die beiden Männer für all das verantwortlich.

Das Urteil lautet: 18 Jahre Haft. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil gegen den 60-Jährigen ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut dem vorsitzenden Richter aus, dass es beim Versuch geblieben sei. Erschwerend kamen under anderem eine einschlägige Vorstrafe sowie die Tatbegehung während einer langjährigen Haft hinzu.