Nach Babytod: Vater bekannte sich nicht schuldig

Am Landesgericht St. Pölten hat am Mittwoch ein für zwei Tage anberaumter Prozess um den Tod eines Babys begonnen. Der Vater des Säuglings muss sich wegen Mordes verantworten, er bekannte sich nicht schuldig.

Der dreieinhalb Monate alte Bub war im Februar 2017 an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben, festgestellt wurden auch ältere Verletzungen. Sein 31-jähriger Vater wurde wegen Mordes angeklagt, die Kindesmutter muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person verantworten - mehr dazu in Mordprozess nach Babytod beginnt (noe.ORF.at; 29.11.2017). Das aus Polen stammende, mittlerweile getrennte Paar bekannte sich nicht schuldig. Am Donnerstag steht das gerichtsmedizinische Gutachten am Programm, danach sollte ein Urteil gefällt werden.

Der Säugling war am Abend des 11. Februar in lebensbedrohlichem Zustand in das Landesklinikum St. Pölten gebracht und von dort ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er in der Nacht auf 12. Februar starb. An jenem Tag waren er und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-Jährigen gewesen, weil seine Partnerin zu einer „Damenrunde“ nach Wien gefahren war.

Staatsanwältin: „Keine passenden Worte“

Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Eröffnungsvortrag multiple Verletzungen wie Rippenbrüche, Prellungen und Hämatome - Folgen schwerer Misshandlungen. Es gebe keine passenden Worte für das Verbrechen an dem Säugling. Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, kam am 29. Oktober 2016 viel zu früh auf die Welt und blieb bis zum 23. Dezember im Spital. In den folgenden sechs Wochen zuhause war das Baby unruhig und weinte viel. Was alles in diesem Zeitraum passierte, lasse sich kaum aufklären, so die Anklägerin. An jenem Nachmittag im Februar kam es zu stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf, die zu einem Schädelbruch führte - das Baby sei mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert worden.

Mit der Betreuung völlig überfordert habe der Beschuldigte seine Lebensgefährtin am Telefon beschimpft und in elektronischen Nachrichten zur Rückkehr aufgefordert. Seine Mutter kam dann am späten Nachmittag, um zu helfen. Gegen 19.00 Uhr verschlimmerte sich der Zustand des Kleinen, um 20.00 Uhr erlitt er einen Atemstillstand. Die Eltern wollten ihr Kind wohl nicht absichtlich töten, „aber sie haben seinen Tod in Kauf genommen“, hielt die Anklägerin fest. Der Frau müsse in diesen sechs Wochen der raue Umgang ihres Partners mit dem Baby aufgefallen sein, sie habe jedoch nichts dagegen unternommen.

Keine Antwort auf Frage nach Knochenbrüchen

Die Kindesmutter hatte das Haus gegen 13.00 Uhr verlassen - bis zum Eintreffen seiner Mutter bombardierte der Mann sie mit Nachrichten am Handy, sie möge sofort heimkommen, weil er „fix und fertig“ sei. Laut der Richterin müssen dem Säugling die tödlichen Kopfverletzungen im Zeitraum bis etwa 17.20 Uhr, als die Mutter des Angeklagten eintraf, zugefügt worden sein. Der 31-Jährige bestritt, seinen Sohn geschüttelt oder gar gegen die Wand geschleudert zu haben. Er sah sich mit Vorhalten widersprüchlicher Angaben konfrontiert und wusste auch auf die Frage, wie es zu den vorangegangenen Knochenbrüchen gekommen war, keine schlüssige Antwort.

Die Frau hatte den vor Weihnachten vom Spital erhaltenen Monitor zur Überwachung der Atmung des Frühchens nur zwei Wochen lang verwendet. Einen Kontrolltermin am 22. Jänner nahm sie nicht wahr - und sie hatte nicht reagiert, als sie blaue Flecken an ihrem Kind entdeckte.