Teilbedingte Haftstrafe für Bombendrohung

Nach einer Bombendrohung gegen ein Wiener Neustädter Kinocenter ist ein 42-Jähriger am Dienstag vor Gericht gestanden. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon 15 Monate bedingt.

Der 42-Jährige wurde im Sinn der Anklage schuldig gesprochen, rund 700 Besucher und Mitarbeiter des Kinocenters durch eine Drohung in Furcht und Unruhe versetzt zu haben, indem er telefonisch via Polizei-Notruf ankündigte, am 4. März um 20.45 Uhr werde eine Bombe beim Kinocenter Cineplexx zur Explosion gebracht werden. Das Kinocenter war daraufhin evakuiert worden, bei einer Durchsuchung des Gebäudes mit Spürhunden waren laut Polizei aber keine bedenklichen Gegenstände gefunden worden.

Bombendrohung Kino Wiener Neustadt

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700 Besucher mussten im März kurzfristig das Kinocenter verlassen

Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann die Tat noch geleugnet. Zu Beginn der Schöffenverhandlung bekannte er sich dann schuldig. Er hatte seiner Aussage zufolge an diesem Tag einen Doppler Wein sowie Bier getrunken und im alkoholisierten Zustand einen Film angeschaut. Warum er - mit dem Handy seines Sohnes - angerufen und mit einer Bombe gedroht hatte, „weiß ich nicht“, meinte der Angeklagte, er sei auch noch nie in dem Kino gewesen. „Es tut mir sehr, sehr leid“, sagte der in der Türkei geborene Mann, der in Österreich aufgewachsen und österreichischer Staatsbürger ist.

Am nächsten Tag habe seine Tochter erzählt, dass in den Nachrichten über die Evakuierung berichtet wurde. Da habe er sich an den Anruf erinnert und daraufhin SIM-Karte und Handy weggeworfen. Er habe sich geschämt und Angst davor gehabt, dass sich seine Familie von ihm abwende. Er könne seit Monaten nicht schlafen, sagte der Notstandshilfebezieher, der bereits einen Entzug hinter sich hat.

Drohung als „Riesen-Blödsinn“

Der Angeklagte „ist kein unbeschriebenes Blatt“, sagte der Staatsanwalt. Der 42-Jährige war wegen eines Verkehrsunfalls, den er im alkoholisierten Zustand verursacht hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger beantragte im Schlussplädoyer eine bedingte Strafe und sagte, sein Mandant habe einen „Riesen-Blödsinn“ gemacht und eine Lehre daraus gezogen.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft wirkten sich die Begehung der Tat während einer offenen Probezeit sowie die einschlägige Vorstrafe erschwerend aus. Mildernd war das Geständnis. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Bewährungshilfe angeordnet, außerdem wurde dem 42-Jährigen die Weisung erteilt, eine Alkoholentzugstherapie zu machen. Von einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Widerruf der bedingten Strafnachsicht wurde abgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Höhe der Strafe anmeldete.

Serie von Bombendrohungen

Im Frühjahr war es in Wiener Neustadt zu einer Reihe von Bombendrohungen gekommen. Am 5. März musste etwa ein Wettcafe geräumt werden - ein junger Mann war deswegen im September vor Gericht gestanden - mehr dazu in Gemeinnützige Arbeit nach Bombendrohung (noe.ORF.at; 17.9.2017).

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