Ferrari erschlichen: Haftstrafe für 15-Jährigen

Ein 15-jähriger Hochstapler aus dem Bezirk Baden hat in noblen Wiener Nachtlokalen Rechnungen von fast 30.000 Euro nicht bezahlt und hat mit einem erschlichenen Ferrari eine Spritztour unternommen. Am Donnerstag wurde er verurteilt.

Die Anklage gegen den 15-Jährigen las sich am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt wie das Drehbuch für einen Kinofilm: Der junge Mann wollte seine wohlhabenden Freunde beeindrucken, kaperte im Frühjahr in Bad Vöslau (Bezirk Baden) ein Flugzeug und war damit bereits auf dem Rollfeld unterwegs, bevor er gestoppt werden konnte.

Prozess Neustadt Ferrari

ORF/ Rohrhofer

Zu 14 Monaten bedingter Haft ist in Wiener Neustadt ein erst 15-jähriger „Hochstapler“ verurteilt worden

Rechnungen von fast 30.000 Euro nicht bezahlt

100 Stunden Sozialarbeit, die er deswegen leisten musste, hielten ihn aber nicht davon ab, seinen Streifzug fortzusetzen. In noblen Wiener Nachtlokalen feierte der Jugendliche rauschende Partys. Die Rechnungen für Wodka und Champagner - in Summe fast 30.000 Euro - blieben jedoch offen. Ebenso die Kosten für eine Botox-Kur in einer Schönheitsklinik. Außerdem gab er sich als Mitglied der Familie Plachutta aus.

Anfang November erschlich sich der junge Mann in der Steiermark schließlich einen Ferrari und unternahm damit eine Spritztour nach Wien. Als der Sportwagen abgeschleppt wurde, war es auch mit dem exzessiven Leben des Teenagers vorbei.

Motiv: Er wollte seine Freunde beeindrucken

Als Motiv gab der 15-Jähriger bei der Verhandlung am Donnerstag an, dass er seine Freunde beeindrucken wollte. Offen blieben aber die Fragen, wieso ein Arzt einem 15-Jährigen Botox verabreicht oder ein Autohändler einen fast 180.000 Euro teuren Ferrari aus der Hand gibt, ohne zumindest nach einem Führerschein zu verlangen.

Am Landesgericht Wiener Neustadt wurde der junge Mann zu einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Nachdem der Schüler schon fünf Wochen in Untersuchungshaft war, muss er nun nicht neuerlich ins Gefängnis. Allerdings wurden dem Jugendlichen einige Weisungen vom Gericht auferlegt. Unter anderem entscheidet ab sofort seine Mutter, ob und wann er das Haus verlassen darf.