Private Online-Fahndung ist riskant

Ein Facebook-Posting einer Niederösterreicherin sorgte unlängst für Aufregung. Auf dem Foto sind zwei mutmaßliche Einbrecher zu sehen. Mögliche Täter mit Überwachungsmaterial in sozialen Netzwerken auszuforschen, ist jedoch heikel.

Im Jahr 2016 gab es laut Kriminalstatistik 2.549 Haus- und Wohnungseinbrüche in Niederösterreich. Viele Hausbesitzer haben mittlerweile eine Videoüberwachungsanlage. Genau dieses Material machte sich unlängst eine Frau aus dem Bezirk Wiener Neustadt zu Nutzen und versuchte, mittels Foto zwei mutmaßliche Einbrecher auszuforschen. Die Polizei rät aber, dabei sehr sensibel vorzugehen.

Einbrecher Einbruch Sujet

APA/dpa/Bodo Marks

Auch online gilt das Mediengesetz

Zu beachten sei etwa der Identitätsschutz der abgebildeten Personen, heißt es. Die Sozialen Netzwerke fallen nämlich unter das Mediengesetz. Damit man selbst keine rechtlichen Schwierigkeiten bekommt, empfiehlt die Polizei vor einer privaten Veröffentlichung eines Videos oder Fotos Rechtsauskunft einzuholen - am besten bei einem Medienrechtsexperten.

Außerdem rät Walter Schwarzenecker, Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich: „Wenn es aus dem privaten Bereich Aufzeichnungen gibt und ein strafrechtlicher Hintergrund besteht, dann ersuchen wir, das der Polizei zur Verfügung zu stellen. Wir arbeiten hier eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Und es wird bewertet, ob diese Fotos für Fahndungsmaßnahmen verwendet werden können.“