2018: Diskriminierungsschutz wird ausgebaut

Für Menschen mit Behinderungen bringt das Jahr 2018 eine Reihe kleinerer Verbesserungen. Neben einem besseren Schutz vor Diskriminierung durch Belästigung wird auch die Anschaffung von Assistenzhunden stärker gefördert.

Durch eine Änderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wird eine Erweiterung des Rechtsschutzes bei Belästigung Behinderter geschaffen. Fühlt sich ein Betroffener diskriminiert, kann er sich in einem ersten Schritt zum Sozialministeriumsservice wenden. Sollte dort der Versuch einer Schlichtung scheitern, kann bei Gericht auf Schadenersatz geklagt werden - und ab 1. Jänner 2018 im Falle einer Diskriminierung durch Belästigung auch auf Unterlassung.

Mindestschadenersatz von 1.000 Euro

Bei Vorliegen einer solchen Diskriminierung (z.B. durch Beschimpfungen, Lächerlichmachen, Schmähungen) steht dem Diskriminierungsopfer laut Sozialministerium jedenfalls ein Mindestschadenersatz in der Höhe von 1.000 Euro zu.

Die Möglichkeit des Einbringens von Verbandsklagen wird ausgeweitet. Bisher schon kann der Österreichische Behindertenrat (der Dachverband der österreichischen Behindertenverbände) eine solche Klage einbringen, wenn die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt werden. Ab 1. Jänner 2018 steht diese Möglichkeit auch dem Behindertenanwalt und dem Klagsverband zu, um die Rechte von Diskriminierungsopfern durchzusetzen.

Höhere Förderung für Assistenzhunde

Erhöht wird im neuen Jahr die Förderung von Assistenzhunden. Für Blindenführhunde wird die Unterstützung auf insgesamt rund 30.000 Euro erhöht, wenn diese für die berufliche Inklusion erforderlich sind. Bisher wurden laut Sozialministerium Kosten von bis zu 21.500 Euro übernommen. Erstmals gibt es zudem eine Förderung für Signal- und Servicehunde, die im beruflichen Zusammenhang benötigt werden, in der Höhe von bis zu 10.000 Euro. Anträge auf die Förderung sind beim Sozialministeriumsservice zu stellen.