2018: Autonomiepaket kommt an Schulen an

Im Jahr 2018 kommt das im Sommer beschlossene Schulautonomiepaket in den Klassenzimmern an - allerdings nicht mit 1. Jänner, sondern erst mit dem im September startenden Schuljahr 2018/19.

Zentraler Punkt des Autonomiepakets ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten Clustern unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktoren nur Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten. Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.

Zusammenschluss zu Clustern ist freiwillig

Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss von Schulen zu Clustern freiwillig - ausgenommen sind Kleinschulen mit sinkender Schülerzahl, die sonst vom Zusperren bedroht sind. Möglich sind außerdem auch „Mischcluster“ zwischen Bundesschulen (AHS, BMHS) und Pflichtschulen (vor allem Volksschulen, Neue Mittelschulen).

Die Clusterleiter (oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- bzw. -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch freiwerdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden.

Bereits ab Jänner möglich ist die in der Reform verankerte Auswahl von neuen Lehrern durch die Clusterleiter bzw. Direktoren. De facto werden die ersten Einstellungen aber erst im Frühjahr erfolgen, wenn die Diensteinteilungen für das kommende Schuljahr erstellt werden.

Ab 1. Jänner bestellt werden können außerdem die Leiter der neuen Bildungsdirektionen, die an die Stelle der Landesschulräte bzw. Schulabteilungen der Landesregierungen treten. Vergeben sein müssen die Posten bis 30. Juni. In Kraft tritt die neue Behördenstruktur allerdings dann erst 2019.

Neue verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“

Mit dem Ende des Schuljahrs 2017/18 läuft die Hauptschule aus - dann haben auch die letzten 2.000 Schüler die noch nicht auf die Neue Mittelschule umgestellten vierten Hauptschul-Klassen absolviert.

Im Schuljahr 2018/19 wird außerdem in der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule) die neue verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ mit insgesamt zwei bis vier Wochenstunden (über die gesamten vier Jahre gerechnet) eingeführt. Im laufenden Schuljahr läuft dazu ein Pilotversuch an 178 Schulen. Auf dem Stundenplan stehen dabei etwa Office-Anwendungen, Informations-, Daten- und Medienkompetenz, Sicherheit sowie Computational Thinking.