2018: Neue Kfz-„Pickerl“-Vorschriften und eCall

Das Jahr 2018 bringt für Autofahrer neue Toleranzfristen bei der §57a-Überprüfung, der sogenannten „Pickerl“-Untersuchung. Ab dem Frühjahr müssen außerdem Neuwagen über das eCall-System verfügen.

Das eCall-System gibt nach einem Unfall automatisiert einen Notruf ab, die Fahrzeuge werden per GPS geortet. Ab 31. März müssen alle neu genehmigten Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht über ein eCall-System verfügen.

Zweimonatsfrist bei schweren Mängeln

Zu den Neuerungen im Verkehrsbereich zählen nach Angaben des ÖAMTC vor allem die neuen §57a-Vorschriften. Diese treten am 20. Mai in Kraft. Neu für alle ist, dass Fahrzeuge bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden dürfen. Der letzte Tag muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben.

Für Lkws, Rettungsfahrzeuge und Taxis kann die Pickerlüberprüfung ab Mai drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für „normale“ Pkws, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

Mopedprüfung künftig am Computer

Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird nach Angaben des ÖAMTC die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen schriftlichen Tests sind die Fragen dann am PC zu beantworten. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit findet eine weitere Angleichung der Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse an jene für andere Führerscheinklassen statt.