Kührer: Verfahren um Wiederaufnahme vertagt

Ein weiterer Termin in Sachen Wiederaufnahmeantrag im Fall Julia Kührer ist am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Grund: Eine geladene Zeugin war nicht erschienen.

Nun werde erhoben, warum - die Zeugin habe die Ladung nach Gerichtsangaben persönlich entgegengenommen, sagte Michael K.s Verteidiger, Wolfgang Blaschitz, nach der nicht öffentlichen Verhandlung. Der Exfreund der 2006 aus Pulkau vermissten 16-Jährigen und ein weiterer Freund aus der damaligen Clique sollten mit den Aussagen der von Blaschitz genannten und in der Folge im Herbst 2017 ausgeforschten Hörensagen-Zeugin konfrontiert werden. Da dies aufgrund ihrer Abwesenheit nicht möglich war, fiel die Anhörung dementsprechend kurz aus.

Im Wesentlichen geht es dem Rechtsbeistand des 2013 wegen Mordes an dem Mädchen verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers in Pulkau (Bezirk Hollabrunn), auf dessen Grundstück 2011 in einem Erdkeller die sterblichen Überreste der Vermissten entdeckt worden waren, darum, auf einen möglichen Drogentod der Schülerin zu verweisen. Die Zeugin soll nämlich gehört haben, dass der Exfreund nach dem Verschwinden der 16-Jährigen gesagt hätte, so etwas wie mit Julia dürfe nicht noch einmal passieren.

Befragungen zu neuen Gutachten ausständig

Abgesehen vom Nichterscheinen der Zeugin sind laut Blaschitz auch noch die Sachverständigen-Stellungnahmen zu dem von ihm dem Gericht Anfang Dezember 2017 übermittelten neuen Gutachten ausständig. Die Frist für die Stellungnahme laufe in rund zwei Wochen ab. Der Expertise sei „erstmals eine wahrscheinliche Todesursache“ der 16-Jährigen, „nämlich eine letale Überdosis der Substanz Methamphetamin (Crystal Meth)“, zu entnehmen, hatte der Rechtsanwalt im Dezember erläutert. Über den Wiederaufnahmeantrag hat ein Drei-Richter-Senat zu entscheiden. Ein erster Termin fand im Oktober statt. Bisher wurd noch kein neuer Termin festgesetzt.

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