1,55 Millionen Euro für Konsumenten erkämpft

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich hat im vergangenen Jahr 1,55 Millionen Euro für Geschädigte zurückgeholt. Die meisten Probleme gab es im Finanzdienstleistungssektor und beim Wohnen.

45.000 Konsumentinnen und Konsumenten verhalf die Arbeiterkammer im vergangenen Jahr zu ihrem Recht. Nach Finanzdienstleistungen und Wohnrecht gab es die häufigsten Probleme in den Themenbereichen Bauen und Sanieren, Telekommunikation und Versicherungen. „Die Bilanz unterstreicht den erfolgreichen Einsatz der Arbeiterkammer-Konsumentenschützer“, sagte Arbeiterkammer-Präsident Markus Wieser. „Für uns ist klar: Geschädigte sollen rasch zu ihrem Recht kommen.“

Arbeiterkammer Konsumentenschutz Bilanz 2017

Gerhard Zahler-Treiber / AK Niederösterreich

Etwa 29.000 Konsumenten ließen sich telefonisch beraten, etwa 4.700 persönlich und 11.500 schriftlich. In etwa 1.850 Fällen intervenierten die Experten direkt bei Firmen, da diese nicht bereit waren, auf die Anliegen zu reagieren.

Großteils außergerichtliche Lösungen

„Bei einem Großteil der an uns herangetragenen Fälle kommen wir mit außergerichtlichen Verhandlungen zu einer Lösung und das Mitglied schnell zu seinem Recht. Ganz wichtig sind natürlich Aufklärungsarbeit und Kooperationen mit anderen Institutionen, um Konsumentinnen und Konsumenten über Gefahren und Risiken zu informieren“, sagte Arbeiterkammer Niederösterreich-Direktor Joachim Preiß.

Arbeiterkammer Konsumentenschutz Bilanz 2017

Gerhard Zahler-Treiber / AK Niederösterreich

Arbeiterkammer NÖ-Direktor Joachim Preiß und Präsident Markus Wieser

Für 2018 hat der Arbeiterkammer-Konsumentenschutz wieder viel vor. So wird beispielsweise anlässlich der Insolvenzen von AirBerlin und FlyNiki eine Absicherung bei Insolvenzen von Fluglinien gefordert. „Das heißt, wenn jemand ein Flugticket über einen Reiseveranstalter kauft, dann ist der Reiseveranstalter in der Pflicht dem Konsumenten einen Ersatzflug oder ein Ersatzticket anzubieten“, so Wieser. Eine weitere Forderung ist, dass es zu keinen Verschlechterungen im Wohnrecht kommt, die höhere Kosten für Mieter zur Folge haben.

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