Beamter veruntreute 152.500 Euro: Bedingte Haft

Weil er als Beamter einer Bezirkshauptmannschaft jahrelang Gebühren von in Summe rund 152.500 Euro veruntreut haben soll, wurde ein 45-Jähriger am Dienstag zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Der Mann bekannte sich schuldig.

Der Angeklagte wurde wegen Veruntreuung sowie Urkundenfälschung und -unterdrückung, jeweils unter Ausnützung einer Amtsstellung, von einem Schöffensenat in St. Pölten schuldig gesprochen. Er gab zu, seit dem Jahr 2012 in 1.043 Fällen eingenommene Gebühren bis zu 170 Euro nicht an die Amtskasse abgeführt, sondern in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zur Verschleierung hatte der Mann Hunderte Einzahlungsbestätigungen gefälscht. Außerdem hatte er 77 Papierakte vernichtet - für den Fall einer genaueren Revision, wie er erklärte.

Eheprobleme als Auslöser

Der Mann, der nun in der Steiermark wohnt, war seit 2005 als Sachbearbeiter bei einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft beschäftigt. Er schilderte Eheprobleme nach der Geburt seiner Tochter 2011. „Ich habe begonnen, massiv zu saufen“, daraus habe sich ein „Strudel“ entwickelt, „aus dem ich nicht mehr rausgekommen bin“.

Durch Zufall sei er draufgekommen, dass es möglich sei, eingehobene Gebühren - etwa für Waffenpässe oder Aufenthaltstitel - nicht abzuführen, sondern selbst einzustecken. Das Geld habe er zum Leben und für seine Tochter, etwa für gemeinsame Unternehmungen oder Geschenke, verwendet - um ihr „etwas bieten zu können“, wie der mittlerweile geschiedene Mann meinte. Zudem habe er teureren Wein als zuvor gekauft und konsumiert. Die Malversationen flogen nach Jahren am 18. April 2017 durch den Hinweis von Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft auf. Der 45-Jährige gab die Manipulationen zu, er wurde suspendiert.

„Schadensausmaß war mir nicht bewusst“

Der Republik Österreich entstand laut Anklage ein Schaden von 87.643 Euro, dem Land Niederösterreich in Höhe von rund 64.818 Euro. „Dieses Schadensausmaß war mir nicht bewusst“, meinte der Angeklagte am Dienstag: „Es tut mir leid.“ Die Summe werde vom ihm anerkannt, er sei aber finanziell nicht in der Lage, den Schaden gut zu machen. Das Alkoholproblem habe er aufgrund eines Entzuges „im Griff“, meinte er auf Frage der Richterin.

Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde dem 45-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung zu einer psychotherapeutischen Behandlung erteilt. Die knapp 152.500 Euro wurden für verfallen erklärt, außerdem wurde den Privatbeteiligten dieser Betrag zugesprochen. Des Weiteren wurde der Amtsverlust ausgesprochen.

Umfassendes Geständnis als Milderungsgrund

Bei einem Strafrahmen von bis zu viereinhalb Jahren wirkte sich das umfassende reumütige Geständnis des Mannes als gewichtigster Milderungsgrund aus. Erschwerend kamen die Vielzahl der Angriffe, der lange Tatzeitraum und die Schadenshöhe hinzu. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligten-Vertreter gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.