Hohe Haftstrafen in Prozess um Banküberfall

Der Prozess um einen Banküberfall in Moosbrunn (Bezirk Bruck an der Leitha) hat mit hohen Haftstrafen für die Angeklagten geendet. Der Erstangeklagte erhielt zwölf Jahre Haft, seine Mitangeklagten wurden zu je acht Jahren verurteilt.

Der Banküberfall ereignete sich am 20. Oktober 2017 in Moosbrunn. Ein Maskierter hatte damals den Angestellten der Filiale bedroht und lautstark Geld gefordert. Er ließ sich Bargeld in ein Sackerl geben und flüchtete aus dem Geldinstitut. Eine Alarmfahndung verlief erfolglos. Das Opfer blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock.

Täter wurden rasch ausgeforscht

Wenige Tage später wurde ein 29-jähriger, einschlägig Vorbestrafter als Tatverdächtiger ausgeforscht und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert. Teile der Beute wurden sichergestellt. In der Folge wurden auch die Mittäter festgenommen. Ein 49-Jähriger soll damals als Lenker des Fluchtwagens agiert haben, beim zweiten, einem 29-Jährigen, wurde ebenfalls Geld gefunden, das von dem Coup stammte.

Der Erstangeklagte bekannte sich beim Prozess im Landesgericht Korneuburg schuldig, bestritt aber, eine Waffe gehabt zu haben. „Ich bin kein typischer Bankräuber“, beteuerte er. Richter Manfred Hohenecker stellte hingegen fest, dass er nur sechs Monate nach seiner vorzeitigen Haftentlassung nach einem Bankraub - damals unter Verwendung einer Softgun - einen weiteren begangen habe. Der Zweitangeklagte, der laut Staatsanwältin an der Planung des Coups beteiligt war und die Beute versteckt hatte, wollte erst im Nachhinein von dem Raub erfahren haben. Laut Hohenecker sind bis dato 150.000 Euro des geraubten Geldes nicht gefunden worden.

Geldnot als Motiv

Die beiden 29-Jährigen waren arbeitslos, der 49-jährige Vater von drei Kindern damals im Krankenstand. Er war fünf Tage nach dem Coup selbst zur Polizei gegangen und schilderte heute, „eingewilligt“ zu haben, den beiden in Geldnöten befindlichen Männern bei dem Überfall zu „helfen“, indem er das Fluchtauto lenkte. Er habe wohl auch Geld gebraucht, erinnerte der Richter ihn an diverse Außenstände und zudem daran, dass er nach dem Coup täglich in Ungarn im Casino gewesen sei.

Dass sich der Erstangeklagte laut einer Zeugenaussage bereits eine Woche vor der Tat eine Gaspistole ausborgen wollte, wollte der Drittbeschuldigte nicht gewusst haben. Wenige Tage vor der Tat waren alle drei auf Lokaltour, in deren Zuge bereits das Messer im Spiel war, hielt der Richter dem Mann vor - ebenso wie die Tatsache, dass dieser die Öffnungszeiten der Bankfiliale gegoogelt hatte.

Vorstrafen führten zu hohen Haftstrafen

Der 29-Jährige, der mit einem Messer bewaffnet 233.000 Euro erbeutet hatte, erhielt zwölf Jahre, seine Mitangeklagten wurden zu je acht Jahren verurteilt. Richter Manfred Hohenecker verwies in der Begründung der Strafzumessung auf die teils „massiven“ Vorstrafen und im Fall des Erstangeklagten auf den raschen Rückfall. Die beiden 29-jährigen Freunde meldeten Berufung gegen die Strafhöhe bzw. Nichtigkeit an, der 49-Jährige nahm Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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