Für Spielsucht Geld bei Ärztekammer abgezweigt

Ein Mitarbeiter der niederösterreichischen Ärztekammer musste sich am Montag in Wien vor Gericht verantworten. Der Spielsüchtige soll sich durch Überweisungen auf seine eigenen Konten 243.000 Euro erschlichen haben.

Nach der Spielsucht kam für den 40-Jährigen der Betrug: Als die eigenen Mittel nicht mehr zur Finanzierung der Wettspiele reichten, soll der Beschuldigte begonnen haben, Geld von seinem Arbeitgeber, der niederösterreichischen Ärztekammer, abzuzweigen. Zu seinen Aufgaben dort zählte die Verwaltung offener Guthaben von Ärzten, hierbei soll der Mann 243.000 Euro unterschlagen haben. Beim Prozess, der am Montag am Wiener Landesgericht stattfand, zeigte sich der 40-Jährige geständig.

„Wollte es zurückzahlen“

Zwischen Juni 2014 und Juli 2017 soll der Mann 49 derartiger Überweisungen getätigt haben. Vor Gericht gab er an, er habe sich das Geld lediglich „ausborgen“ wollen. „Ich wollte es ja zurückzahlen“, sagte der Spielsüchtige vor Gericht. Zunächst hatte der Mann rund die Hälfte seines Einkommens in die Wettspiele investiert. Je mehr er verlor, desto größer wurden seine Einsätze, da er das verlorene Geld zurückgewinnen wollte. Doch die verhoffte Glückssträhne blieb aus, schilderte er.

Um bei der Ärztekammer an das Geld zu kommen, soll er sich unter dem Namen von Ärzten, die bei der Kammer Guthaben hatten, E-Mailadressen angelegt und dann an seine eigene Firmen-Adresse Schreiben verschickt haben, wo er um Auszahlung der Beträge ersuchte. Als Empfängerkonten gab er seine eigenen an.

1.000 Euro monatlich und Therapie gegen Spielsucht

Die Verteidigung betonte, dass der Mann, der seit seiner Entlassung als Taxifahrer arbeitet, ernsthaft um Schadensgutmachung bemüht ist. Er zahlt der niederösterreichischen Ärztekammer monatlich 1.000 Euro zurück. Außerdem hat er sich zur Behandlung seiner Spielsucht in eine stationäre Therapie begeben.

Der Senat verhängte am Ende ein mildes Urteil, das dem Täter idealerweise die gänzliche Wiedergutmachung ermöglichen soll. Der 40-Jährige erhielt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eine teilbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro). Die Hälfte davon muss er bezahlen, der restliche Teil wurde ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Mann nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.