NS-Botschaften verschickt: 43-Jähriger verurteilt

Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz ist am Mittwoch ein 43-Jähriger in St. Pölten zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte unter anderem via Handy Nachrichten mit nationalsozialistischem Inhalt verschickt.

Teil der Anklage waren beispielsweise ein Bild, das das Konterfei von Hitler und der Text „Ach, Sie sind Jude. Ich vergas“ zeigte, eine Aufnahme des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Worten „Spezialedition. Familien im Brennpunkt 1939-1945“ sowie ein Foto des Beschuldigten, der ein T-Shirt mit dem Aufdruck „88“ (ein Code für „Heil Hitler“) trug. Vor Gericht gab der Mann zu, die vier Bilder im Juni und August 2015 per Mobiltelefon an den Ex-Mann seiner damaligen Lebensgefährtin geschickt zu haben - „im Vollrausch“, wie er sagte. Der 43-Jährige distanzierte sich von nationalsozialistischem Gedankengut.

Der Empfänger der Handybotschaften hatte 2017 im Bezirk Tulln Anzeige erstattet. Er verständigte die Polizei, als seine neunjährige Tochter im Februar des Vorjahres eine WhatsApp mit einem Bild von Eva Braun - zum Geburtstag der „First Lady“, wie sie in der Nachricht genannt wurde - erhielt. Der Niederösterreicher hatte sich in Handybotschaften auch als „Obersturmführer“ bezeichnet.

Bilder und Gegenstände mit NS-Bezug gefunden

Zudem sind in der Wohnung des Angeklagten Bilder gehangen, die unter anderem Hitler und ein Hakenkreuz zeigten. Dabei handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um eine historische Aufnahme von Krems mit aufgehender Sonne und einem Hakenkreuz im Wohnzimmer sowie um einen auf einer Pinnwand angebrachten Zettel, auf dem der Schriftzug „The Voice of Germany“ und Adolf Hitler, Hermann Göring, Rudolf Heß, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler zu sehen waren.

Der Vater des 43-Jährigen berichtete im Zeugenstand davon, die Bilder aufgehängt zu haben - der Pensionist hatte früher in der Wohnung gelebt. „Ich habe sie nicht heruntergenommen“, sprach der Angeklagte von einem Fehler. „Es tut mir leid. Es wird sicher nie wieder vorkommen.“

Bei einer Hausdurchsuchung des Gebäudes im Eigentum des 43-Jährigen in Krems wurden auch andere Gegenstände mit NS-Bezug - etwa im Keller eine Weinflasche mit Hitler-Etikett - gefunden, die nicht Teil der Anklage waren. Diese gehörten den Angaben zufolge ebenfalls dem Vater des Beschuldigten. Entdeckt wurden außerdem ein Foto, das den 43-Jährigen mit einer umgebundenen Hakenkreuzfahne zeigt, und ein Bild, auf dem ein anderer Mann mit Stahlhelm im Kellerstüberl des Hauses die Hand zum Hitlergruß erhoben hat.

Geständnis als Milderungsgrund

Der Niederösterreicher erhielt zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe, für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Bei vier von fünf zu beantwortenden Fragen stimmten sieben Geschworene für einen Schuldspruch, einer dagegen. Einmal betrug das Verhältnis sechs zu zwei. Mildernd wurden bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren der bisher ordentliche Lebenswandel und das Tatsachengeständnis des Angeklagten gewertet. Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen aus und, dass die Bilder mehrere Jahre lang in der Wohnung aufhängt waren.