Prozess um „Scheinmeldungen“ vertagt

Der Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister von Ramsau (Bezirk Lilienfeld), dem „Scheinmeldungen“ in Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2015 vorgeworfen werden, ist vertagt worden. Im Mai wird der Prozess fortgesetzt.

Der ehemalige Bürgermeister soll Scheinanmeldungen im Register durchgeführt haben. Konkret soll der 57-Jährige aus dem Lager der ÖVP während seiner Amtszeit zwölf Personen in das Melderegister eingetragen haben und das „unrichtigerweise“, so der Vorwurf. In drei Fällen soll er außerdem keine Streichung aus dem Register veranlasst haben.

Im Landesgericht St. Pölten wurden am Montag zahlreiche Zeugen dazu befragt. Im Oktober 2014 waren vor dem Wahlstichtag ein Firmenchef samt Angehörigen in der Gemeinde im Bezirk Lilienfeld als Zweitwohnsitzer angemeldet worden - in einer unbewohnten Villa im Eigentum des Unternehmerpaars. Das habe sein Vater gemacht, erzählte der 37-jährige Sohn, der seinen Angaben zufolge dort öfters die Wochenenden verbracht hatte. Weder seine 59-jährige Mutter noch seine ehemalige Lebensgefährtin konnten Auskunft darüber geben, wie es zur Meldung gekommen war.

Bereits im September hatten zwei Geschäftspartner und ihre Ehefrauen einen Nebenwohnsitz in der Gemeinde angemeldet - in einem Wohnhaus auf dem Firmenareal. Ihr Ansinnen sei nicht gewesen, dort zu nächtigen, man wollte als großer Arbeitgeber auch bei der Wahl mitbestimmen, meinten beide Männer im Zeugenstand. Der damalige Bürgermeister habe keinen Druck ausgeübt, erklärten die Unternehmer. Gegenüber der Polizei hatten sie im Jahr 2015 angegeben, der Ortschef sei mit ausgefüllten Meldezetteln in die Firma gekommen. Ihre ebenfalls als Zeugen geladenen Frauen hatten nichts mit der Anmeldung zu tun gehabt.

Weitere Zeugen werden im Mai einvernommen

Befragt wurde außerdem ein Paar, das 2009 ein Haus in der Gemeinde gekauft, renoviert und in Folge vermietet hatte. Auch danach waren die beiden, die in der Gemeinde arbeiteten und gesellschaftlich integriert waren, noch als Nebenwohnsitzer gemeldet. Ein Gespräch mit dem Bürgermeister, dass sich das Paar nicht abmelden sollte, hatte es laut Aussage der Frau nicht gegeben. Aufgrund einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wurden sie und ihr Mann - wie weitere am Montag befragte Zeugen - aus der Wählerevidenz für den Urnengang im Jänner 2015 gestrichen.

Die Schöffenverhandlung wurde am Nachmittag vertagt. Am 14. Mai soll der Prozess fortgesetzt werden. Neben zwei Zeugen, die sich für Montag entschuldigten, auch der Vorgänger des 57-Jährigen geladen werden. Im Raum stand, dass er die ausgefüllten Meldezettel übergeben haben könnte.

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