Keine Anklage nach Hausexplosion
Der Schaden an der Gasleitung, der zu der fatalen Hausexplosion geführt hatte, entstand bei Grabungsarbeiten im April 2012. Der Fahrer des Baggers wurde deshalb im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter wegen fahrlässiger Gemeingefährdung geführt, erklärt Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, gegenüber noe.ORF.at.
FF Hollabrunn
Nun wird das Strafverfahren allerdings eingestellt. Grund ist die Verjährung der Tat nach viereinhalb Jahren, also im Oktober 2016. Die Hausexplosion, bei der eine Frau schwer verletzt wurde, geschah im September 2017. Im Falle einer Verurteilung hätte dem Mann bis zu einem Jahr Haft gedroht.
Links:
- Aspersdorf: Gaszuleitung war beschädigt (noe.ORF.at; 28.9.2017)
- Einfamilienhaus bei Explosion zerstört (noe.ORF.at; 20.9.2017)
- „Heute“-Artikel