Keine Anklage nach Hausexplosion

Nach der Gasexplosion in Aspersdorf (Bezirk Hollabrunn) im September wird es keine Anklage geben. Die Gasleitung wurde 2012 beschädigt, damit ist die Tat bereits verjährt, bestätigt die Staatsanwaltschaft einen „Heute“-Bericht.

Der Schaden an der Gasleitung, der zu der fatalen Hausexplosion geführt hatte, entstand bei Grabungsarbeiten im April 2012. Der Fahrer des Baggers wurde deshalb im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter wegen fahrlässiger Gemeingefährdung geführt, erklärt Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, gegenüber noe.ORF.at.

Zerstörtes Einfamilienhaus nach Explosion

FF Hollabrunn

Bei der Gasexplosion wurde eine 37-jährige Frau schwer verletzt

Nun wird das Strafverfahren allerdings eingestellt. Grund ist die Verjährung der Tat nach viereinhalb Jahren, also im Oktober 2016. Die Hausexplosion, bei der eine Frau schwer verletzt wurde, geschah im September 2017. Im Falle einer Verurteilung hätte dem Mann bis zu einem Jahr Haft gedroht.

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