„Familienbonus“: Landesweit 283.000 Betroffene

Im Ministerrat will die Bundesregierung am Mittwoch den „Familienbonus Plus“ auf den Weg bringen, der Haushalte mit Kindern steuerlich entlasten sollen. In Niederösterreich soll das laut Finanzministerium 283.000 Kinder betreffen.

In einigen Bereichen unterscheidet sich die zu beschließende Regierungsvorlage vom Ministerialentwurf aus der Begutachtungsphase. Änderungen gegenüber dem Begutachtungs-Entwurf gibt es laut Finanzministerium (BMF) noch für getrennt lebende Eltern. Unverändert bleibt, dass der Steuerbonus für Familien mit geringerem Einkommen niedriger ausfällt.

Familienbonus Kinder profitieren Niederösterreich

Bundesministerium für Finanzen

Anzahl der vom „Familienbonus“ Betroffenen je nach Bezirk, berechnet vom Finanzministerium

Der „Familienbonus Plus“ soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag. Dabei wird immer vorausgesetzt, dass Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Eltern ein entsprechendes Einkommen haben. Die Gutschrift wird nämlich direkt von der Lohnsteuer abgezogen - wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehrbetrag“).

Arbeitslose von der Regelung ausgenommen

Dieser Kindermehrbetrag soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die elf Monate oder mehr Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, dass Arbeitslose ohnehin einen Zuschlag von 350 Euro pro Kind und Jahr erhalten würden.

Familienbonus Grafik

APA

Laut Finanzministerium werden 950.000 Familien mit 1,6 Mio. Kindern vom Familienbonus profitieren - im Ausmaß von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Wobei laut Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) über 80 Prozent der Familien den Bonus voll ausschöpfen können. Wie eine Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) im März gezeigt hat, profitieren mittlere Einkommen am stärksten davon. Auf diese 30 Prozent der Haushalte entfallen 45 Prozent der gesamten Entlastungs-Summe, auf die unteren nur 16 Prozent. Die oberen 40 Prozent erhalten demnach 39 Prozent der Gesamt-Entlastung.

Im Detail geregelt wird auch, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können: Sind beide Eltern berufstätig, dann kann entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhalten, oder sie wird 50:50 aufgeteilt. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden (also z.B. für das erste Kind 1.500 Euro für den Vater, aber für das zweite Kind je 750 Euro für Vater und Mutter). Unterjährig verändern darf man die einmal festgelegte Aufteilung nicht.

Gegenfinanzierung durch Kinderbetreuungskosten

Ursprünglich war für getrennt lebende Eltern eine Verpflichtung zur Halbe-Halbe-Aufteilung vorgesehen. Diese entfällt im Gesetzesentwurf der Regierung aber. Laut Finanzministerium sollen nun auch getrennt lebende Eltern die oben genannten Aufteilungsmöglichkeiten haben. Außerdem war bei Scheidungs-Eltern ursprünglich vorgesehen, dass jener Elternteil, der überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt, 90 Prozent des Bonus erhält. Das sollte verhindern, dass diese Eltern im Vergleich zur derzeitigen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten schlechter aussteigen. Dies soll nun nur noch für eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten.

Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus wird die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten abgeschafft. Die Netto-Kosten des Gesetzes wurden zuletzt mit 750 Mio. Euro 2019 und 1,19 Mrd. Euro ab 2020 beziffert. Wobei ein Drittel des Steuer-Entfalls von Ländern und Gemeinden geschultert werden muss.