Reform: Strengere Vorgaben für Gatterjagd

Ab 2029 werden die Vorschriften für eine Jagd in umzäunten Jagdgebieten verschärft. Am Donnerstag wurde die Reform des Jagdgesetzes im Landtag eingebracht. Ein generelles Ende von umzäunten Jagdgebieten kommt aber nicht.

Jagden in eingezäunten Jagdgebieten - umgangssprachlich oft als Gatterjagd bezeichnet - sind seit Jahren umstritten. Im Vorjahr hat Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) angekündigt, diese Praxis abzuschaffen – mehr dazu in Pernkopf: Gatterjagdverbot ab 2029 (noe.ORF.at; 16.5.2018). Zustimmung gab es schon damals von Klaus Hackländer, Institutsvorstand für Wildbiologie an der Universität für Bodenkultur, „denn diese Form der Jagd ist nicht mehr zeitgemäß.“

Gatterjagd Jagdreform Land Verbot

ORF

In Niederösterreich gibt es bisher noch 69 eingezäunte Jagdgebiete

Tierschützern ging dieser Prozess nicht schnell genug, sie protestierten mehrmals für eine raschere Umsetzung der Jagdreform - mehr dazu in Tierschützer demonstrierten im Landhaus (noe.ORF.at; 17.11.2017). Zu Jahresbeginn gab es in Niederösterreich noch 71 solcher Gatter. Im Rahmen eines Begutachtungsverfahren zur geplanten Reform wurden zuletzt 81 Stellungnahmen eingebracht, sowohl von Privatpersonen als auch von Initiativen.

Wildbiologe: „Tiere wie in Jagdbordell gehalten“

Nun ist die Reform des Jagdgesetzes endgültig auf Schiene. Bei der Landtagssitzung Ende Juni soll sie laut Pernkopf - mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - beschlossen werden. Der Antrag sieht vor, dass Jagden in umzäunten Jagdgebieten ab 2029 deutlich verschärft werden, schon ab 2023 sind Hunde bei Treibjagden nicht mehr erlaubt. „Leider sind die Tiere in missbräuchlichen Fällen wie in einem Jagdbordell gehalten worden“, betonte Hackländer.

Bestehende Gatter werden nach 2029 aber nicht sofort aufgelöst, sondern können in Wildgehege umgewandelt werden, etwa für Forschungs- oder Erholungszwecke. Eine Jagd ist dort aber nicht erlaubt, erklärt Hackländer: „Tiere können damit nicht mehr ausgesetzt werden, um sie wenige Tage später wieder schießen zu können. Das Geschäftsmodell Jagd auf Kosten der Tiere ist damit abgeschafft.“ In Wildgehegen dürfe nur noch der natürliche Bestand reguliert werden, zudem werden Abschusszeiten verkürzt.

Bei Missbrauch droht Gatter-Auflösung

Bei Missbrauch der Vorschriften droht eine Geldstrafe bis zu 20.000 Euro sowie die Auflösung des Gatters. Eine Änderung der Nutzungsform vor 2029 sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, betont Hackländer, „weil Eigentümer auch Investitionen getätigt haben und dafür auch Rechtssicherheit brauchen.“ Verfassungsjuristen hätten den Eigentümern im Falle einer Klage gute Chancen auf Erfolg gegeben. Besitzer können aber schon ab 2023 freiwillig umsteigen.

Pernkopf spricht von einer Lösung mit Hausverstand: „Die Experten haben hier anhand wissenschaftlicher Grundlagen ein waidgerechtes und tierfreundliches Konzept ausgearbeitet. Ich gehe deshalb auch davon aus, dass es im Landtag dazu eine breite Zustimmung geben wird.“ Der Wildbiologe hofft, dass es schon bald viele Best-Practice-Beispiele geben wird, die zeigen, dass das Konzept mit den Wildgehegen funktioniert. Seit Jahresbeginn haben zwei Eigentümer ihre Gatter freiwillig aufgelöst.

Link: