Tochter missbraucht: Hohe Haftstrafen für Eltern
Am Mittwoch hatte der großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführte Prozess am Landesgericht Krems begonnen, am Freitag wurden die Urteile gefällt. Beide Angeklagte erhoben gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Nach Gerichtsangaben wertete der Schöffensenat die Unbescholtenheit des Mannes als mildernd. Erschwerend wirkten sich unter anderem die Vielzahl der Angriffshandlungen und das zarte Alter des Opfers zu Beginn, der lange Tatzeitraum und die Tat durch einen nahen Angehörigen aus.
Opfer ist noch heute psychisch beeinträchtigt
Der Schuldspruch erfolgte unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und schwerer Nötigung. Der 51-jährigen Frau waren die Delikte durch Unterlassung angelastet worden.
Das noch heute psychisch beeinträchtigte Opfer hatte sich im Lauf der Jahre verschiedenen Personen anvertraut, aber aus Angst aufgrund der Drohungen des Angeklagten nie Anzeige erstattet. Ins Rollen kamen die Ermittlungen, nachdem ein Polizeibeamter im vergangenen Sommer bei einem Heurigenbesuch ein Gespräch von Einheimischen mitgehört hatte.