Fall Ernstbrunn: Vorläufige Anhaltung für Mutter

Über jene 41-jährige Frau aus Ernstbrunn (Bezirk Korneuburg), die im Verdacht steht, ihre vier Monate alte Tochter erstochen zu haben, ist am Sonntag die „vorläufige Anhaltung“ verfügt worden, so die Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Eine „vorläufige Anhaltung“ werde statt einer Untersuchungshaft angewendet, da man von der Unzurechnungsfähigkeit der Beschuldigten ausgehe, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl.

Am Sonntag ist auch die erste Einvernahme der Frau im Krankenhaus erfolgt. Die 41-jährige Frau hatte sich nach der zur Last gelegten Tat selbst Verletzungen zugefügt und wird derzeit stationär behandelt. Details zur Einvernahme wolle man seitens der Staatsanwaltschaft jedoch nicht öffentlich machen, sagte Köhl.

Die 41-Jährige soll am Donnerstag in ihrer Wohnung in Ernstbrunn ihre Tochter erstochen haben - mehr dazu in Mutter tötete vier Monate altes Baby (noe.ORF.at; 15.6.2018). Über das Motiv herrscht noch Unklarheit. Die Frau soll seit der Geburt des Kindes an Depressionen leiden.