Abschiebung nach Vergewaltigungsprozess

Einer der zwei Asylwerber, die rechtskräftig vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen worden sind, soll abgeschoben werden. Seine Anwältin bestätigte Informationen des „MFG“-Magazins.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen, bestätigte Anwältin Michaela Krömer gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Der junge Mann soll am 23. Juni abgeschoben werden.

Krömer, die den 19-Jährigen im Asylverfahren vertrat, kritisierte, dass man ihrem Mandanten die Möglichkeit verwehrt habe, Asylgründe mündlich darzulegen. Es habe nur ein einziges Interview im gesamten Verfahren und keine mündliche Verhandlung gegeben. Der VfGH habe aber in seiner Entscheidung keine Grundrechtsverletzung festgestellt, so die Juristin.

Keine Entscheidung über Haftentschädigung

Außerdem wurde Haftentschädigung beantragt, teilte Rechtsanwältin Andrea Schmidt mit und bestätigte entsprechende Medienberichte. Der 19-Jährige war 315 Tage in Untersuchungshaft gesessen, bevor er heuer im März gemeinsam mit einem Gleichaltrigen aus Somalia im Zweifel freigesprochen wurde. Eine Entscheidung über den Antrag gibt es den Angaben zufolge bisher noch nicht.

Seit einer Novelle des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes im Jahr 2005 haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte. Die Höhe der Entschädigung beträgt laut Gesetz 20 bis 50 Euro pro Tag des Freiheitsentzugs.

Beide Freisprüche wurden bestätigt

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden jungen Männern vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Schöffenverhandlung im März am Landesgericht St. Pölten hatte großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Die Angeklagten hatten sich nicht schuldig bekannt und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Ihre Verteidigerinnen hatten zudem auf Widersprüche in den Aussagen der 15-Jährigen verwiesen. Die Freisprüche im Zweifel wurden in Folge rechtskräftig. Das Urteil sorgte für Diskussionen - mehr dazu in Vergewaltigungsprozess: Freisprüche bestätigt (noe.ORF.at; 16.5.2018).

Link: