Nach Messerstichen: Frau wird eingewiesen

Jene Frau, die in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) auf ihren schlafenden Ehemann eingestochen hatte, ist jetzt rechtskräftig verurteilt worden. Sie wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Mit einem Küchenmesser hatte die Frau in den frühen Morgenstunden des 5. März in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses auf ihren schlafenden Ehemann eingestochen. Nach der Tat hatte sich die 42-Jährige in vorläufiger Anhaltung befunden.

Der 39-Jährige war den Angaben zufolge durch drei wuchtige und gezielte Stiche gegen den Oberkörper schwer verletzt worden. Tatwaffe war ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Der Tötungsversuch war laut Staatsanwaltschaft lediglich deshalb fehlgeschlagen, weil das Opfer mit Hilfe des gemeinsamen Sohnes einen weiteren Angriff abwehren konnte und ein Stich in den Oberkörper die Leber um einen Zentimeter verfehlte.

15-jähriger Sohn wählte Notruf

Der 15-jährige Sohn der russischen Familie war laut Polizeiangaben durch Schreie des Vaters aufgewacht und hatte die Rettung verständigt. Der 39-Jährige wurde in das Landesklinikum Baden eingeliefert. Seine Frau wurde in der Wohnung festgenommen.

Ein Gutachten stufte die 42-Jährige als nicht zurechnungsfähig ein. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde in dem Schwurprozess stattgegeben.

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