Der Ärger mit der Umbuchung

Mit der Reisezeit kommt es auch oft zu unliebsamen Überraschungen bei Hotelbuchungen oder Pauschalreisen. Manches muss man als Konsument zur Kenntnis nehmen, in anderen Fällen lohnt sich aber eine Reklamation.

In manchen Fällen bucht das Reisebüro das Hotel um. In diesem Zusammenhang ist entscheidend, was im Kleingedruckten steht - also in jenem Vertrag, den man für diese Reise abgeschlossen hat. Daraus geht nämlich hervor, ob ein kostenloser Rücktritt möglich ist, oder ob ein Ersatzquartier akzeptiert werden muss.

Ähnlich ist es auch vor Ort: Wer bei der Ankunft am Urlaubsziel erst erfährt, dass die Unterkunft in einem anderen als dem vereinbarten Hotel sein soll, der muss den Vertrag prüfen, der mit dem Reisebüro abgeschlossen wurde. Experten empfehlen also, die Unterlagen mitzunehmen.

Griechenland Urlaub

Guenter Hamich / pixelio.de

Preisänderungen manchmal erlaubt

Viele Konsumentinnen und Konsumenten ärgern sich auch über Preisänderungen nach Abschluss des Kaufvertrages. Die sind in manchen Fällen aber erlaubt. Es gibt ausdrücklich erlaubte Gründe für Preisänderungen. Dazu gehören etwa ein höherer Kerosinzuschlag beim Flug oder auch geänderte Abgaben bei Flughafengebühren. Aber auch Wechselkursschwankungen, wenn nicht im Euroraum gezahlt wird.

Sendungshinweis: "Radio NÖ am Vormittag, 15.5.2015

Allerdings muss hier eine sogenannte Zweiseitigkeit der Preis-Gleit-Klausel gegeben sein. Werden Erhöhungen vom Reisebüro weitergegeben, müssen umgekehrt auch alle Preissenkungen weitergegeben werden. Dazu verweisen Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Niederösterreich auf zwei wesentliche Punkte: Wird eine Reise weniger als zwei Monate vor dem Start gebucht, darf es danach nur dann höhere Preise geben, wenn diese Möglichkeit extra vereinbart wurde. Ab dem 20. Tag vor der Abreise besteht ein absolutes Preiserhöhungs-Verbot.

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