ÖVP plant Änderung bei Wahlrecht
Nur wer im Land stark integriert ist, soll künftig auch zur Urne gehen dürfen, sagt ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger. Die Änderung soll bei der nächsten Landtagssitzung am 18. Mai beschlossen werden. Mit der SPÖ und den Gemeindevertreterverbänden gebe es dazu schon eine grundlegende Einigung, sagt Schneeberger.
Die Änderungen des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer würden damit schon bei der Landtagswahl im kommenden Frühjahr gelten. Betroffen sind rund 130.000 Zweitwohnsitzer in Niederösterreich, die sich in den nächsten Monaten klar deklarieren müssen, bevor sie wählen können, erklärt Schneeberger.
Burgenland als Vorbild
Als Vorbild bei der Änderung des Wahlrechts nimmt man sich das Burgenland, heißt es auch in einem Bericht der Tageszeitung „KURIER“. Zweitwohnsitzer dürfen dort nur wählen, wenn sie nachweisen können, dass dieser Wohnsitz ihren wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Mittelpunkt darstellt.
Laut Schneeberger werde damit nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern man komme auch einer Beschwerde des Verwaltungsgerichtshofes nach, die Regelung für Zweitwohnsitzern klar zu definieren. Bis zur nächsten Landtagssitzung im Mai müsse jetzt noch der Gesetzestext formuliert werden.
Links:
- SPÖ tritt für Wahlrechtsreform ein (noe.ORF.at; 8.9.2016)
- GR-Wahl: Ermittlungen wegen Zweitwohnsitzer (noe.ORF.at, 22.1.2016)
- Verwaltungsgericht für neues Wahlrecht (noe.ORF.at; 28.9.2015)