Testament für Tiere

Was kann man tun, damit das Haustier auch dann gut versorgt wird, wenn dessen Besitzer gestorben ist? Diese Frage wird der Tierrechtsanwältin Susanne Chyba in ihrer St. Pöltner Kanzlei immer öfter von Tierfreunden gestellt. Sie rät zu einem Testament und einer Vorsorgevollmacht.

Selbst erben kann ein Tier nicht. Allerdings gibt es juristische Möglichkeiten, für seinen Vierbeiner die Versorgung abzusichern, auch nach dem eigenen Tod, erklärt die erste österreichische Tierrechtsanwältin, Susanne Chyba aus St. Pölten: „In einem Testament kann festgelegt werden, wer unter welchen Bedingungen mein Tier pflegen soll, wenn ich sterbe. Eine gute Idee ist es, einen Alleinerben einzusetzen, unter der Auflage, dass der sich dafür um mein Tier verlässlich kümmert.“ Kontrolliert wird das von einem Testamentsvollstrecker.

Katze beim Tierarzt

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Im Fall einer Demenz: Vollmacht

Dass es aber gar nicht so einfach ist, für seine Tiere auch den richtigen Erben zu finden, weiß Rechtsanwältin Susanne Chyba aus Erfahrung. Ihr ist der Fall einer Frau aus Niederösterreich bekannt, die im Verwandten- und Bekanntenkreis auf der Suche nach einem Erben für ihr Haus war - unter der Auflage, dass derjenige sich dafür um Hund und Katzen kümmert. Darauf wollte sich aber niemand einlassen und die Tiere mit dem geschenkten Haus übernehmen. In so einem Fall kommen die Tiere dann ins Tierheim.

Sendungshinweis:

„NÖ heute“, 14.3.2015

Wenn der Tierbesitzer schon zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um sein Tier zu kümmern, etwa bei einer Demenz, kann eine zuvor unterschriebene Vorsorgevollmacht die Zuständigkeit klären. Damit wird also eine Person des Vertrauens oder ein Tierschutzverein bevollmächtigt, sich um das Tier zu kümmern, wenn der Besitzer das eben nicht mehr schafft.

Tierabsicherungen können helfen

Die Vorsorgevollmacht sollte auch für den Zeitraum bis zur Testamentsverlesung abgeschlossen werden. Denn der kann mehrere Wochen dauern, in denen auch geklärt sein sollte, wer das Tier versorgt. Eine weitere Möglichkeit bieten sogenannte Tierabsicherungen: Dabei zahlt der Tierbesitzer rund 100 Euro im Monat für einen Hund beispielweise, der nach dem Tod seines Menschen von einem Tierschutzverein übernommen und betreut wird.

Die Rechtsanwältin rät jedenfalls den Tierbesitzern, sich früh genug Gedanken über dieses Thema zu machen. Damit Hund und Katze nicht zum Schluss übrig bleiben und im Tierheim landen.

Das Tier der Woche

Katze

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Im Weinviertel hatte sich eine ältere Dame liebevoll um sieben Streunerkatzen auf ihrem Hof gekümmert. Nach dem Tod der Frau müssen die Tiere aber weg, weil die Erben kein Interesse an ihnen haben. Die halbwilden Katzen und Kater werden deshalb von der Tullner Pfotenhilfe kastriert und sterilisiert vermittelt: Am besten an Bauernhöfe, Reitställe, in eine Scheune oder Gartenhütte. Wer eine oder mehrere dieser lieben aber selbständigen Katzen aufnehmen kann, erfährt mehr bei der Tullner Pfotenhilfe unter der Telefonnummer 0664 127 66 03.