Das bringt 2016: Höhere Negativsteuer

Pensionisten können 2016 erstmals Negativsteuer geltend machen - und zwar bis zu 55 Euro für das abgelaufene Jahr 2015. Voraussetzung ist eine Pension unter der Steuerfreigrenze von rund 14.000 Euro brutto jährlich.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 31.12.2015

Die Anhebung der Negativsteuer ist Teil der Steuerreform: Jenen Arbeitnehmern, die so wenig verdienen, dass sie zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer bezahlen, wird ein Teil der Sozialbeiträge rückerstattet. Diese Gutschrift war bisher mit 110 Euro (bzw. maximal einem Fünftel der Sozialbeiträge) gedeckelt. Ab 2016 werden bis zu 400 Euro (bzw. maximal die Hälfte der Sozialbeiträge) rückerstattet.

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die zwar Sozialversicherung bezahlen, deren Einkommen aber unter der Steuerfreigrenze von rund 14.000 Euro Jahresbrutto liegt. Besteht zusätzlich noch Anspruch auf Pendlerpauschale, erhöht sich die Gutschrift auf 500 Euro.

Erstmals Negativsteuer auch für Pensionisten

Erstmals können die Negativsteuer auch Pensionisten beantragen, wenn auch nicht im vollen Ausmaß: Sie erhalten für 2015 maximal 55 Euro, ab 2016 sind es 110 Euro. Zu beachten ist allerdings: Mindestpensionisten (also Bezieher einer Ausgleichszulage) haben trotz geringer Pensionshöhe keinen Anspruch auf die Negativsteuer. Für sie würde die Gutschrift die Ausgleichszulage im selben Ausmaß reduzieren.

Für 2015 muss die Negativsteuer noch beim Finanzamt beantragt werden. Die Gutschrift für das Jahr 2016 soll dann automatisch ausgezahlt werden. Fließen wird das Geld freilich weiterhin erst im Nachhinein, also Mitte des Jahres 2017.