Kritik an Bezirksgerichtsreform
In Niederösterreich war geplant, 17 von 32 Standorten aufzulösen. Laut Prüfbericht des Rechnungshofes wurden aber nur neun Standorte geschlossen. Zehn der noch bestehenden Bezirksgerichte werden von weniger als vier Richtern betreut.
Änderungen nur mit Zustimmung der Länder
Auch bundesweit habe man die angepeilten Reformziele nicht erreicht, heißt es in dem Bericht - mehr dazu in Kritik an stockender Bezirksgerichtsreform (news.ORF.at). Im Justizministerium argumentiert man mit dem Mitspracherecht der Länder. Die Gerichtsstruktur könne nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung geändert werden. Eine derartige Einigung habe man aktuell nur mit der Steiermark, Nieder- und Oberösterreich erreicht. Von allen anderen Bundesländern gebe es keine fixen Zusagen.
Größere Standorte seien grundsätzlich sinnvoll, heißt es, es gelte aber auch, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Zielvorgabe aus dem Jahr 2012 sei zudem nicht mehr aktuell. Bei Zustimmung der Länder seien aber noch weitere Zusammenlegungen möglich, so ein Sprecher des Justizministeriums.