Säugling geschüttelt: Keine Mordanklage

Nachdem ein drei Monate altes Mädchen von seinem Vater geschüttelt wurde und in Folge an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben ist, steht die Anklage fest: Der Mann muss wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht.

Am 16. Juli wurde das Baby aus dem Bezirk Mistelbach mit Kreislaufstillstand mit dem Notarzthubschrauber ins Wiener Donauspital eingeliefert. Es hatte massive Kopfverletzungen. Zwei Tage lang kämpfte das Ärzteteam um das Leben des drei Monate alten Säuglings, jedoch vergebens. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach dem Tod, eine Obduktion wurde angeordnet. Der 29-jährige Vater wurde festgenommen - mehr dazu in Festnahme nach Tod eines Säuglings (noe.ORF.at; 29.7.2017).

Seither saß der Mann in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Korneuburg. Er gab zu, das Baby geschüttelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“, wonach die Anklage nun fest steht. Laut Staatsanwaltschaft liege kein erkennbarer Tötungsvorsatz vor, der Vater muss sich deshalb am 6. März nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht verantworten.

Mutter wegen Vernachlässigung vor Gericht

Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft, so Sprecher Friedrich Köhl gegenüber noe.ORF.at. Auch die 28-jährige Mutter steht am 6. März wegen Vernachlässigung eines Unmündigen vor Gericht, sagte Köhl. Sie habe den Umgang des 29-Jährigen mit ihrem Kind trotz Verbots des Jugendamts toleriert.

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