Mehr Rechte für Radfahrer ab 1. April

Für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten ab 1. April neue Regeln. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt vor allem mehr Rechte gegenüber Autofahrern. Das Befahren des Schutzweges ist künftig aber definitiv verboten.

Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt künftig etwa das Reißverschlusssystem. Diese Neuerung kommt dann zum Tragen, wenn der Radweg zu Ende ist und in die Fahrbahn übergeht. Dann dürfen sich die Radfahrer nun nach dem Reißverschlusssystem in den Fließverkehr einordnen.

Beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) begrüßt man diese Neuerung. „Im Parallelverkehr, also wenn Radfahrer neben Autofahrern fahren und es eng wird, musste man bisher schauen, wie es weitergeht. Die Radfahrer hatten dort Wartepflicht gegenüber allen Autos. Jetzt gilt auch dort das Reißverschlusssystem“, sagt Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung beim KfV.

Radfahrer in der Stadt

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Vor allem im Stadtverkehr gelten für Radfahrer neue Regeln

Eine weitere Neuerung besagt, dass Radfahrer, die parallel zum Fließverkehr fahren, Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen haben. „Bislang hatten an Kreuzungen Radfahrer immer dann Wartepflicht, wenn sie die Radfahranlage verlassen, also wenn sie rechts abbiegen oder links abbiegen wollten. Jetzt gelten für Radfahrer an allen Kreuzungen die ganz normalen Vorrangregeln“, erklärt Kaltenegger.

Befahren des Schutzweges ist ab sofort verboten

Neu geregelt ist das Befahren des Schutzweges, denn das ist Radfahrern ab April verboten. Das bedeutet, dass diese nun absteigen und das Fahrrad schieben müssen - es sei denn, der Schutzweg hat eine Zusatzmarkierung.

Die neuen Verkehrsregeln gelten übrigens auch für E-Bikes, also für Elektrofahrräder. In den Fahrschulen begrüßt man die neuen Regeln jedenfalls. „Diese Gesetzesänderung ist wirklich gut, weil es um eine Vereinfachung des komplexen Verkehrs geht. Das ist immer positiv für die Nutzer“, sagt Richard Mader, Fahrschulinhaber und Fachvertretungsvorsitzender der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Fahrschulen.

Neunjährige brauchen keine Begleitung mehr

Und noch etwas ist neu: Mit 1. April 2019 dürfen neunjährige Kinder sofort nach bestandener Radfahrprüfung auch ohne erwachsene Begleitperson losradeln. Die Radfahrprüfung sei aber das Um und Auf, heißt es bei den Fahrschulen. „Wir sehen vor allem in letzter Zeit, etwa bei Lkw-Unfällen mit totem Winkel, dass hier Schulungsbedarf besteht. Ich glaube, es ist hier wirklich notwendig, auch in den Schulen eine professionelle Radfahrausbildung anzubieten“, sagt Mader.