Scheibbser Homepage gehackt

Die Homepage der Stadtgemeinde Scheibbs im Mostviertel dürfte gehackt worden sein. Bis Montagmorgen waren auf der Startseite nur eine Matrix und ein Wahlplakat der Innsbrucker FPÖ zu sehen, auf dem ein fremdenfeindlicher Spruch zu lesen ist.

„Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe“ - dieser Spruch ist auf dem Wahlplakat der Innsbrucker FPÖ zu lesen. Außerdem ist darauf ein Portrait des Spitzenkandidaten August Penz zu sehen.

Politikerfoto wurde durchgestrichen

In der Darstellung des Plakates auf der Scheibbser Homepage ist das Portrait des Politikers jedoch durchgestrichen. Der Angriff dürfte sich daher gegen den Wahlspruch des Kandidaten richten, der in Innsbruck zur Bürgermeisterwahl antritt.

Screenshot der Scheibbser Homepage

Gemeinde Scheibbs

Gehackte Darstellung der Scheibbser Gemeindehomepage

Wer hinter dem Hackerangriff steckt und warum sich dieser ausgerechnet gegen die Homepage der niederösterreichischen Gemeinde Scheibbs richtet, steht derzeit noch nicht fest. Der Angriff könnte Sonntagabend erfolgt sein, seit Montagmorgen funktioniert die Scheibbser Homepage aber wieder ordnungsgemäß. Nun versuchen Experten, die Sicherheitslücke im System ausfindig zu machen.

Screenshot der Scheibbser Gemeindehomepage

Gemeinde Scheibbs

So sieht die Homepage im Normalfall aus

Vier weiterte Gemeindewebsites auch betroffen

Am Montagnachmittag wurde bekannt, dass noch mindestens vier weitere Websites von Gemeinden betroffen waren, eine in Oberösterreich und drei in der Steiermark, das bestätigte die Providerfirma Abaton.

Auch auf den anderen gehackten Seiten war stets das FPÖ-Wahlplakat „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ zu lesen. Und wieder war auch der Kopf des Innsbrucker FPÖ-Spitzenkandidaten August Penz durchgestrichen.

Das Innsbrucker FPÖ-Plakat sorgte zuletzt sogar für diplomatische Verstimmungen. So wurde der österreichische Botschafter in Marokko am Freitag in das Außenministerium in Rabat zitiert - mehr dazu in FPÖ-Plakat sorgt für diplomatische Verstimmung (tirol.ORF.at; 31.3.12).