47-Jähriger „Staatsverweigerer“ verurteilt

Wegen „Haftbefehlen“ und einer geplanten illegalen Gerichtsverhandlung ist ein 47-jähriger „Staatsverweigerer“ am Montag in Krems schuldig gesprochen worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu 14 Monaten teilbedingter Haft veruteilt.

Die Schuld des 47-Jährigen sei „eindeutig erwiesen“, erklärte die Einzelrichterin am Montagvormittag in Krems. Unterschriften und Fingerabdrücke auf 2014 ausgestellten „Haftbefehlen“ gegen die Sachwalterin einer verurteilten Waldviertlerin und den damaligen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) stammen laut Experten vom Angeklagten.

„Es gibt keinen Anhaltspunkt, warum Ihnen das jemand hätte anhängen sollen“, meinte die Richterin zur Vermutung des Beschuldigten, jemand habe seine Unterschrift auf den „Haftbefehl“ kopiert und diesen im Internet veröffentlicht. Es ziehe sich durch das ganze Verfahren, dass sich Angeklagte nicht an belastende Dinge erinnern können, hielt die Richterin fest.

Verfahren gegen 47-Jährigen im April ausgeschieden

Der 47-Jährige war einer von acht Angeklagten im Prozess nach einer auf einem Hof in Hollenbach (Bezirk Waidhofen an der Thaya) geplanten „Gerichtsverhandlung“ gegen eine Sachwalterin. Das Verfahren gegen den Angeklagten war im April ausgeschieden worden. Sechs Personen wurden schuldig, ein 57-Jähriger frei gesprochen - mehr dazu in Sechs Schuldsprüche gegen „Staatsverweigerer“ (noe.ORF.at; 13.4.2017).

Der 47-Jährige wurde am Montag wegen schwerer Nötigung und Amtsanmaßung schuldig gesprochen. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung. Die Vorhaft seit Ende März wird dem 47-Jährigen angerechnet. Sein „Sheriff“-Ausweis des International Common Law Court of Justice Vienna wird konfisziert.

Angeklagter gründete Fantasiegerichtshof mit

Die Staatsanwältin verwies im Schlussvortrag darauf, dass der Angeklagte im April davon gesprochen hatte, er sei als „Enthüllungsjournalist“ tätig gewesen. Am Montag meinte er dann, er sei beim Unterschreiben möglicherweise betrunken gewesen, und konnte sich seinen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. „Tatsache ist, Unterschrift und Fingerabdruck stammen von ihm“, verwies die Vertreterin der Anklagebehörde auch auf den Werdegang des 47-Jährigen beim Fantasiegerichtshof ICCJV, den er mitgegründet hatte.

Die Verteidigerin erklärte dagegen im Schlussplädoyer, ihr Mandant habe den Haftbefehl weder bewusst unterzeichnet noch im Internet veröffentlicht. Er habe ihn möglicherweise im betrunkenen Zustand unterschrieben, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine „bewusst herbeigeführte Fälschung“ handle.

Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die überlange Verfahrensdauer gewertet. Erschwerend wirkte sich das Zusammenfallen eines Verbrechens mit zwei Vergehen aus. Die Sachwalterin wurde - wie bereits im April - mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil - 14 Monate Haft, davon elf bedingt - nicht rechtskräftig.

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