OGH hebt Urteil gegen Staatsverweigerer auf

Der Prozess gegen zwei im Vorjahr in Krems wegen Erpressung schuldig gesprochener Frauen aus der Staatsverweigerer-Szene muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen nicht erwiesener Erpressung auf.

In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs hieß es: „Die bloße Drohung gegen Staatsorgane mit der Existenzvernichtung durch Eintrag von Forderungen in ein amerikanisches Schuldenregister stelle noch keine Erpressung dar“.

Die 43-Jährige und ihre 79-jährige Mutter waren Ende Juni des Vorjahres festgenommen worden. Die Anklage warf ihnen vor, an die Bürgermeisterin und den Obmann eines Gemeindeverbandes unberechtigte Schadenersatzforderungen - laut Polizei Beträge im Ausmaß von über 100.000 Euro - gestellt zu haben.

Drohung mit Eintrag in US-Schuldenregister

Die beiden Frauen sollen überdies mit der Eintragung in ein internationales Schuldenregister und mit Zwangsvollstreckung gedroht haben. Nach Angaben der Polizei sollen dabei Schriftsätze und Formulierungen gebraucht worden sein, die von staatsfeindlichen Verbindungen wie „One People’s Public Trust“ (OPPT) oder „Terrania“ verwendet würden. Die beiden wurden zu 24 bzw. 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt - davon jeweils sechs Monate unbedingt - und gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits verlangte eine Anhebung der Strafe.

Laut einem Bericht des „Kurier“ am Samstag fehlte dem OGH außerdem der Beleg, welches Übel den Opfern überhaupt angekündigt worden sei. „Die bloße Ankündigung der Eintragung einer aus der Luft gegriffenen Forderung in ein amerikanisches Schuldenregister“ könne noch keine Besorgnis wecken, „die geforderte Summe tatsächlich zahlen zu müssen“, wird das Höchstgericht in der Tageszeitung zitiert. Dass das Vorgehen der Staatsverweigerer „amtsbekannt“ sei, sei keine ausreichende Erklärung. Der OGH bezweifle außerdem, dass der geforderte Betrag schon den Ruin der Betroffenen bedeutet hätte.

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