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Politik

Die Rechte und Pflichten eines Gemeinderats

Der Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen am 26. Jänner läuft auf Hochtouren. In 567 der 573 Gemeinden wird gewählt. Für alle, die in den Gemeinderat einziehen, gelten diverse Aufgaben, Rechte und Pflichten. noe.ORF.at hat sich diese Gemeindeordnung angesehen.

Der Gemeinderat ist die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde, also quasi das Parlament. Hier fallen die wichtigsten Beschlüsse einer Gemeinde. „Im Prinzip hat der Gemeinderat die Finanzhoheit“, erklärt die Leiterin der Abteilung Gemeinden beim Land Niederösterreich, Anna-Margaretha Sturm. So ist der Gemeinderat zuständig für den Voranschlag und den Rechnungsabschluss, für alle wichtigen Vermögenstransaktionen, Rechtsgeschäfte und Darlehensaufnahmen. Ebenso entscheidet er über Subventionen und legt die Abgabenverordnung fest.

Gemeinderat hat mindestens 13 Mitglieder

Die Größe des Gemeinderates hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Er besteht aus mindestens 13 Mitgliedern und hat maximal 45 Mandatare. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, die aus der Mitte des Gemeinderats gewählt wird. Vorbereitet werden die Themen in sogenannten Ausschüssen, die von den einzelnen Mandatarinnen und Mandataren gebildet werden. Entscheidungen trifft der Gemeinderat, der mindestens vier Mal pro Jahr zusammentreten muss.

Ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder sind Frauen

Knapp ein Viertel der insgesamt 11.847 Mandatarinnen und Mandatare im Land sind übrigens Frauen, drei Viertel Männer. Seit der letzten Wahlen vor fünf Jahren verschob sich das Verhältnis leicht zugunsten der Frauen.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 14.1.2020

Jeder einzelne Gemeinderat hat die Pflicht, in den Sitzungen und Ausschüssen mitzuwirken und mitzustimmen, erklärt Sturm: „Er hat die Pflicht, sich vorzubereiten und dann nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohl der Gemeinde seine Stimme abzugeben.“ Außerdem muss er an den Sitzungen teilnehmen. Fehlt ein Gemeinderat dreimal hintereinander unentschuldigt, bedeutet das den Mandatsverlust. Um sein Mandat ausüben zu können, hat jeder einzelne Gemeinderat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen und Akten einzusehen.

Mandat ist Ehrenamt

Wer ein Gemeindratsmandat übernimmt, übt eigentlich ein Ehrenamt aus. Dennoch erhält jeder Gemeinderat eine Entschädigung, die sich am Bezug des Bürgermeisters und an der Größe der Gemeinde orientiert und pro Sitzung oder monatlich ausgezahlt werden kann.

In einer 3.000-Einwohner-Gemeinde etwa erhält ein Gemeinderat entweder höchstens 757 Euro pro Sitzung oder zwischen 113 und 284 Euro pro Monat. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Wer kandidiert, muss aber mindestens 18 Jahre alt sein und darf beliebig oft wiedergewählt werden.