Wahlbeisitzer Hollabrunn
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Politik

Der Sonntag eines Wahlbeisitzers

Bei den Gemeinderatswahlen am 26. Jänner arbeiten in Niederösterreich wieder tausende Wahlbeisitzer, Wahlzeugen und Vertrauenspersonen mit. Nur mit ihrer Hilfe können Wahlen korrekt ablaufen. noe.ORF.at hat sich in Ottenschlag (Bezirk Zwettl) angesehen, wie so ein Sonntag aus Sicht der Wahlhelfer aussieht.

Da Ottenschlag weniger als 2.000 Einwohner hat, gibt es im Ort nur einen Wahlsprengel. Ausnahme für diese Regelung sind flächenmäßig sehr große Gemeinden. Dort kann es trotz einer geringen Einwohnerzahl mehrere Sprengel geben. Die Gemeindewahlbehörde besteht aus einem Wahlleiter – in Ottenschlag Vizebürgermeister Paul Kirchberger (ÖVP) –, sechs Wahlbeisitzern und ihren Ersatzmitgliedern. Wie sich diese Beisitzer auf die Parteien aufteilen, hängt vom Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl ab. Da die ÖVP in Ottenschlag mit 13 Mandaten eine absolute Mehrheit hat, stellt sie alle sechs Wahlbeisitzer. Die SPÖ und die FPÖ, mit jeweils einem Mandat, entsenden eine Vertrauensperson zur Wahl.

Für die Arbeit eines Wahlbeisitzers gibt es keine wirklichen Voraussetzungen. Sie müssen nur wahlberechtigt sein und von einer Partei nominiert werden. Parteimitglied muss man nicht sein, in den meisten Fällen sind die Beisitzer aber Gemeinderäte. „Für die Unterstützung werden Schulungen durchgeführt und Unterlagen zur Verfügung gestellt, wie etwa Musterbeispiele von Stimmzetteln, damit man sie richtig bewerten kann – ob gültig oder ungültig“, sagt Anna-Margaretha Sturm von der Abteilung Gemeinden beim Land Niederösterreich.

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In Ottenschlag gibt es kein Problem mit dem Finden von Wahlbeisitzern. Bei der Gemeinderatswahl ist ein Wahlbeisitzer, der meist auch Gemeinderat ist, nämlich direkt vom korrekten Ablauf der Wahl betroffen

Wahl ist nicht gleich Wahl

Für Wahlhelferinnen und -helfer bedeutet ein Wahlsonntag viel Aufmerksamkeit. Zu den Aufgaben gehören etwa zu überprüfen, „ob die Person überhaupt bei uns wahlberechtigt ist. Und falls er es nicht ist, ob er eine Wahlkarte mithat“, sagt Wahlbeisitzerin Jutta Sandler (ÖVP). Die Vertrauenspersonen überprüfen, ob die Beisitzer ihrerseits korrekt arbeiten, erklärt Johannes Grötz (FPÖ): „Man schreibt immer alles mit oder notiert es sich, und das muss man dann melden, aber es ist noch nie etwas passiert. Es ist immer korrekt gearbeitet worden.“

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 19.1.2020

Auch Wilhelm Raidl (SPÖ) ist am 26. Jänner als Vertrauensperson in Ottenschlag dabei. Er ist seit 1981 in unterschiedlichen Funktionen bei Wahlen tätig. Viele verschiedene Regelungen müssen eingehalten werden, sagt Raidl, etwa, wie Stimmen ausgezählt werden: „Die abgegebenen Stimmen, also die Kuverts, werden gezählt. Dann schauen wir, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Wähler übereinstimmt. Dann wird nach Parteien ausgezählt, dann nach Vorzugsstimmen.“

Andere Vorgehensweise bei Briefwahlstimmen

Jede Wahl ist unterschiedlich geregelt. Bei den Gemeinderatswahlen gehen die Briefwahlstimmen etwa direkt an die Gemeinde und werden noch am Wahltag ausgezählt. „Damit kann am Ende des Tages die Gemeindewahlbehörde bereits das vorläufige Ergebnis feststellen. Und zwar vorläufig für den Fall, dass es doch eine Anfechtung gibt. Aber das Ergebnis in dieser Gemeinde, unter Berücksichtigung sämtlicher Briefwahlkarten, ist eigentlich fertig“, sagt Anna-Margaretha Sturm. Bei einer Nationalratswahl dürfen Wahlkarten etwa erst am Montag, also einen Tag nach der Wahl, geöffnet werden.

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Briefwahlstimmen gehen nicht an die Bezirkshauptmannschaft, sondern an die Gemeinden

Wähler müssen während der Öffnungszeiten des Wahllokals immer die Möglichkeit haben zu wählen – deswegen ist die Wahlbehörde quasi immer beschlussfähig, erklärt Sturm: „Wenn der Fall eintritt, dass tatsächlich eine Beschlussunfähigkeit gegeben ist, weil die Beisitzer nicht in der notwendigen Anzahl zusammentreten, dann hat der Vorsitzende der Wahlbehörde das Recht, die notwendigen Maßnahmen selbst durchzuführen.“ Die verbliebenen Wahlbeisitzer und Vertrauenspersonen muss er beratend beziehen. Er kann aber theoretisch die Wahl auch alleine durchführen.

Ob und wieviel Entschädigung die Beisitzer für ihre Arbeit am Wahltag bekommen, legt der Gemeinderat fest. Auch das ist bei bundesweiten Wahlen geregelt. Ein Rundruf von noe.ORF.at ergab, dass es in größeren Städten oft Geld oder ein Mittagessen gibt. In kleineren Orten entfällt die Entschädigung häufig.