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Lifestyle

Reisestorno in Krisenzeiten

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können, wollen oder dürfen viele Menschen derzeit nicht verreisen. Einige haben aber bereits ihren Urlaub zu Ostern oder für den Sommer gebucht und wissen nun nicht, ob sie noch kostenlos stornieren können.

Die Telefone bei der Beratungs-Hotline der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) laufen in den letzten Tagen heiß. Ein Thema, das besonders viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher beschäftigt: die Stornierung von Reisen. „Wir haben seit Anfang März circa 1.100 Anrufe und etwa 300 E-Mails zum Thema Reise und Reisestorno rund um das Coronavirus erhalten“, berichtet AKNÖ-Konsumentenschutzexpertin Sandra Nowak. Wichtig sei hier die Unterscheidung zwischen Pauschal- und Individualreisen.

Stornierung bei Pauschalreisen

Hat man eine Pauschalreise gebucht, die unmittelbar bevorsteht, sollte man aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus kostenlos stornieren können, sagt Sandra Nowak. Eine Reisewarnung für die Urlaubsdestination müsse dabei nicht zwingend vorliegen.

Konsumentenschutzexpertin Sandra Nowak
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Konsumentenschutzexpertin Sandra Nowak gibt Tipps für richtiges Stornieren

Allerdings müsse man ohne Reisewarnung argumentieren können, weshalb man die Reise nicht antreten möchte. Fällt etwa die aktuelle Medienberichterstattung so aus, „dass ein durchschnittlicher Reisender aufgrund der aktuellen Situation diesen Urlaub nicht antreten würde“, müssten keine Stornogebühren gezahlt werden, so Nowak.

Sendungshinweis

„Guten Morgen Niederösterreich“, 30.3.2020

Stornierung von Flügen

Anders ist die Lage bei sogenannten Individualreisen, also selbst organisierten Reisen. Hier unterscheide sich jeder Fall, erklärt die Expertin. „Wenn ich nur den Flug gebucht habe, muss ich mich mit der Airline in Verbindung setzen“, rät Nowak. Stellt eine Fluglinie ihren Betrieb aber für den Zeitraum der geplanten Reise ein, „dann kann sie den Vertrag nicht erfüllen“, so die Konsumentenschutzexpertin. In diesem Fall müsse man weder einen Gutschein noch eine Umbuchung akzeptieren und könne sein Geld zurückverlangen.

Persönliches Gespräch mit Veranstalter

Vorsicht sei hingegen geboten, wenn man sein Zimmer direkt bei einem Hotel gebucht hat. Hier gelte bei Stornierungen nämlich das Recht des jeweiligen Landes, so Sandra Nowak. Und auch bei Stornoversicherungen solle man vorsichtig sein, denn für gewöhnlich würden diese keine Pandemien abdecken.

All jenen, die bereits einen Sommerurlaub gebucht haben und überlegen, ob sie diesen stornieren sollen, empfiehlt die Expertin, den Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren. Denn hier sei der zeitliche Zusammenhang noch nicht gegeben. Oft könne man aber durch ein persönliches Gespräch hohe Stornokosten vermeiden.