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Niederösterreich impft

Fragen und Antworten zur CoV-Impfung

Rund um die CoV-Impfung gibt es noch viele offene Fragen. In „NÖ heute“ beantworten wir mit Expertinnen und Experten jeden Donnerstag Fragen der Zuseherinnen und Zuseher. Hier finden Sie vertiefende Informationen im Überblick.

Redaktioneller Hinweis

Die angegebenen Informationen entsprechen dem Wissensstand vom 18.2.2021. Über dieses Datum hinaus kann nicht garantiert werden, dass sie dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Unklarheiten an den Arzt Ihres Vertrauens zu wenden.

Warum müssen gerade die über 80-Jährigen zur Impfung in die Ordination? Warum gibt es keine mobilen Impfteams?

Laut Impfkoordination von Notruf Niederösterreich liegt das am Impfstoff, welcher derzeit für die Impfungen der über 80-Jährigen hauptsächlich eingesetzt werden kann. Die mRNA-Impfstoffe müssen nämlich in der Ordination mit Kochsalzlösung verdünnt werden und dürfen danach nicht mehr transportiert werden. Für Pflegeheime war die Lieferung mit genauer Planung möglich, da sich in einer Ampulle mehrere Impfdosen befinden und es dort mehrere Abnehmerinnen und Abnehmer gibt. Einzelbesuche seien derzeit nicht durchführbar.

Man suche dafür jedoch eine Lösung. Laut Notruf Niederösterreich würden die Hersteller derzeit prüfen, ob und wie der Impfstoff transportiert werden kann. In Deutschland gibt es schon Meldungen, dass das unter gewissen Umständen bereits möglich sei. In Österreich würden allerdings die rechtlichen Vorgaben fehlen. Abgesehen davon können künftig auch andere Impfstoffe dazukommen, die sich für mobile Impfteams eignen.

Was ist, wenn man sich zum bestellten zweiten Impftermin kränklich fühlt?

Der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes beim Roten Kreuz Niederösterreich, Berndt Schreiner, sagt, dass man die zweite Impfung im Falle einer Erkrankung nachholen kann. Bei leichten Erkrankungen sei eine Impfung aber trotzdem möglich. Zur Sicherheit empfiehlt er jedoch eine Abklärung mit der Ärztin oder dem Arzt. Außerdem gebe es ein Zeitfenster, in dem die zweite Impfung durchgeführt werden kann. Bei BioNTech/Pfizer sind das 21 bis 42 Tage, bei AstraZeneca zehn bis 12 Wochen.

Soll man sich impfen lassen, wenn man keine Milz mehr hat?

Oberarzt Berndt Schreiner antwortet darauf: „Hier ist es sogar wichtig zu impfen, weil die Milz eine wesentliche Rolle im Immunsystem spielt“.

Sollen Menschen, die an Epilepsie leiden, zur Impfung gehen?

Laut dem medizinischen Leiter von Notruf NÖ, Christian Fohringer, ist eine Epilepsie kein Grund, nicht geimpft zu werden. Bei keinem der zugelassenen Impfstoffe gebe es bekannte Interaktionen mit den eingesetzten Medikamenten. Auch die Gesellschaft für Epileptologie bestätigt, dass es keine Daten gebe, die darauf hinweisen, dass Epilepsie einen Risikofaktor für unerwünschte Wirkungen durch die Impfung darstellt. Vorteile würden die Risiken überwiegen.

Herkömmliche Nebenwirkungen, wie Fieber, könnten jedoch bei manchen dazu führen, dass es leichter zu einem Anfall kommt. Es wird geraten, mit dem Neurologen eventuell über ein fiebersenkendes Medikament zu sprechen. Außerdem sollte man sich davor auf jeden Fall mit der Ärztin oder dem Arzt absprechen und auch die Impfärztin oder den Impfarzt informieren.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 18.2.2021

Kann man sich in einem Bundesland impfen lassen, in dem man nicht seinen Haupt-, sondern seinen Nebenwohnsitz hat?

Da heißt es von der Impfkoordination in Niederösterreich, dass der Bund die Impfdosen nach Hauptwohnsitzen den Ländern zuteilt.

Wenn das Alter ein Impfkriterium ist, gilt dann der Geburtstag oder der Jahrgang?

Bei der Anmeldung für die Impfung muss man beispielsweise noch nicht 80 sein. Am Tag der ersten Impfung allerdings schon. Der Stichtag ist also der Geburtstag und nicht der Jahrgang.

Wenn auch Sie Fragen haben, können Sie uns diese auf dem Anrufbeantworter unter 02742/24550 oder HIER hinterlassen. Bei Unklarheiten sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt, wir liefern Ihnen allgemeine Informationen, die als Entscheidungsbasis dienen sollen, werden Ihnen aber weder zu- noch abraten.